Konkret geht es um die Themen Telekom (ausgenommen Ostgeschäfte), Buwog, Behördenfunk und Glücksspiel. Zu diesen Gegenständen soll es bis Dezember keine Aktenlieferungen mehr geben. Ein entsprechender Antrag wurde von SPÖ, ÖVP und BZÖ unterstützt - Grüne und FPÖ liefen gegen dieses Ansinnen Sturm. Die Fraktionen waren sich allerdings nicht einig, ob es für einen "Aktenstopp" einen einstimmigen Beschluss brauche oder nicht.
Rosenkranz empört
FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz zeigte sich jedenfalls empört: Man stelle sich beispielsweise vor, Liechtenstein liefere im Zusammenhang mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grassers Stiftungen und Geschäften Unterlagen, und das österreichische Parlament wolle sie nicht, erklärte der Politiker. Es handle sich um eine Änderung des Beweisbeschlusses, und da dieser einstimmig gefasst worden war, müsste nun auch eine Änderung einstimmig erfolgen.
Dieser Meinung sind auch die Grünen. Die Aktion sei ein "schäbiges Manöver" von ÖVP, SPÖ und BZÖ gewesen, den Ausschuss "teil-abzudrehen", wie es Pilz ausdrückte. Drei Parteien hätten dafür gestimmt, aber da es keine Einstimmigkeit gegeben habe, sei der Antrag abgelehnt. Pilz berief für Donnerstag eine Pressekonferenz unter dem Titel "Ausschuss vor dem Aus? Wie SPÖ, ÖVP und BZÖ den Untersuchungsausschuss abdrehen wollen" ein.
BZÖ will rechtliche Prüfung
"Es gibt verschiedene Rechtsauffassungen", meinte hingegen BZÖ-Mandatar Stefan Petzner. Es handle sich um eine mehrheitliche Entscheidung. Er sei für eine rechtliche Prüfung, wobei er betonte, das Ergebnis dieser Prüfung zur Kenntnis nehmen zu wollen. Inhaltlich argumentierte Petzner, es sei entscheidend, dass die wesentlichen Punkte aufgeklärt werden, und dies sei bei allen bisherigen Themen der Fall gewesen. Die noch bevorstehenden Themen seien davon ohnehin nicht erfasst.
Auch ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon sah die Aktion nicht als "Abdrehen" des Ausschusses: Der Beschluss von drei Parteien beweise das, denn somit könne man sich auf die kommenden Untersuchungsgegenstände konzentrieren. Zur Rechtslage merkte Amon an, dass man am Dienstag einen ähnlichen Antrag (zwischen 12. Juli und 15. August keine Akteneinsicht) eingebracht habe, der von vier Parteien angenommen und zugelassen worden sei. Der neue Antrag habe dieselbe Struktur, sei nur weiter gefasst - wenn Ausschuss-Vorsitzende Gabriela Moser dies nicht für gültig erachte, begehe sie einen "Missbrauch" des Vorsitzes.
Inhaltlich wurden am Mittwoch Vertreter von Glücksspielkonzernen befragt (siehe dazu Infobox).
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