Es geht um die Wurst

Einigung im “Käsekrainer-Krieg” steht kurz bevor

Österreich
15.05.2012 18:11
Österreich und Slowenien stehen kurz vor einer Einigung um die geschützte Herkunftsbezeichnung "Krainer Wurst". Der Streit hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen. Slowenien wird seine landestypische Bezeichnung "Kranjska Klobasa" als geografisch geschützte Angabe eintragen lassen, akzeptiert jedoch, dass Österreich die deutschsprachige Bezeichnung "Käsekrainer" beibehalte, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Zwischen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich und seinem Amtskollegen Franc Bogovic habe es eine entsprechende "politische Willensbekundung" gegeben. In Mondsee war es am Rande einer Konferenz zu einer Aussprache zwischen den beiden Ministern gekommen. Nächste Woche wird eine Expertenkommission in Slowenien zusammenkommen, um eine finale Lösung zu finden.

"Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen", betonte Berlakovich. Die Käsekrainer sei eine österreichische Erfindung mit einer langen Tradition und auch ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Dass Österreich sich nun die Bezeichnung "Käsekrainer" schützen lasse werde, wollte man im Ministerbüro vorerst nicht bestätigen.

Slowenen: "Zwei verschiedene Produkte"
Auch der slowenische Landwirtschaftsminister zeigte sich einsichtig: "Wir sind beide zu dem Schluss gekommen, dass es sich um zwei verschiedene Produkte handelt", sagte er der slowenischen Nachrichtenagentur STA am Dienstag in Brüssel. Die slowenische "Kranjska klobasa" enthalte keinen Käse und bestehe aus mindestens 68 Prozent Schweinefleisch, bis zu 20 Prozent Speck und zwölf Prozent Rindfleisch sowie Salz, Knoblauch und schwarzem Pfeffer.

Das österreichische Patentamt hatte Anfang April davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten würde (siehe Infobox). Damals kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Österreich hat seit Mitte April sechs Monate Zeit den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber laut Kommission gute Gründe vorliegen.

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