Haltbar bis ...?

Wie lange darf ich Hustensaft und Co. aufbewahren?

Gesund
25.04.2012 10:23
Tropfen gegen Übelkeit oder das Kamillenpräparat gegen Augenentzündungen hat man oft jahrelang zu Hause - und auch der angebrochene Hustensaft bleibt im Medizinschrank stehen, wenn man die Verkühlung erst einmal überstanden hat. Empfehlenswert ist das aber nicht!

Die meisten flüssigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel verlieren mit dem Öffnen deutlich an Haltbarkeit, verdorbene Mittel sind sogar gefährlich, warnt jetzt das Testmagazin "Kosument" und kritisiert, dass man entsprechende Hinweise häufig vergeblich sucht.

Nur wenige Mittel seien auch in angebrochenem Zustand – adäquate Lagerung vorausgesetzt – bis zum Verfallsdatum verwendbar, schreibt das Magazin. Viele Arzneien müssen binnen Tagen oder Wochen, einige sogar innerhalb von Stunden, aufgebraucht werden.

Gefahr aus der Flasche
Verwendet man die Präparate weiter, reduziere sich im besten Fall die Wirksamkeit. Problematischer könne es werden, wenn die Mittel verdorben sind, warnt der "Konsument". Gesundheitliche Schäden drohen. Herbert Wicho von der Österreichischen Apothekerkammer: "Sobald eine Arzneiflasche geöffnet wird, besteht das Problem der Verkeimung. Eingebrachte Bakterien oder Pilzsporen können sich vermehren."

Antibiotika sollten nach dem Öffnen zum Beispiel nicht länger als 14 Tage verwendet werden. Geöffnete Hustensäfte sollten nach vier Wochen nicht mehr eingenommen werden. Nasentropfen sollten sowieso niemals aufbewahrt und dann möglicherweise von einer anderen Person benützt werden.

Was raten die Konsumentenschützer?

  1. Aufbrauchfrist herausfinden. Bereits beim Kauf eines Flüssigpräparates (Medikament, Nahrungsergänzungsmittel) erkundigen, wie rasch das Mittel nach dem Öffnen aufzubrauchen ist. Das Datum nach dem Öffnen auf der Flasche notieren.
  2. Richtig lagern. Bei Medikamenten auf die angegebenen Lagerbedingungen (Raumtemperatur, Kühlschrank, ...) achten. Nur korrekt gelagerte Medikamente sind bis zum Haltbarkeitsdatum bzw. bis zur Aufbrauchfrist verwendbar.
  3. Vergleich mit Alternative. Vermag der Apotheker keine Auskunft zur Aufbrauchfrist nach dem Öffnen zu geben, kann es ratsam sein, sich nach einem vergleichbaren Alternativpräparat zu erkundigen.
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