Buwog-Affäre

Grasser-Schüssel-Telefonat kein U-Ausschuss-Thema

Österreich
17.04.2012 17:24
Der parlamentarische U-Ausschuss hat am Dienstag mit den Zeugenbefragungen rund um die Buwog-Affäre begonnen, unter anderem war Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Wort. Ein abgehörtes Telefonat zwischen Grasser und Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel wird im U-Ausschuss indes nicht thematisiert, so ein mehrheitlicher Beschluss der Abgeordneten zu Beginn der Sitzung.

Das von der Justiz mittlerweile vernichtete Protokoll sei dem U-Ausschuss offensichtlich "aufgrund eines Fehlers der Justiz" zugekommen, so der grüne Abgeordnete Peter Pilz. Bei sachlicher Durchsicht gebe es "offensichtlich keinen Hinweis" auf eine Verwicklung von Schüssel in die Buwog-Affäre, bemerkte Pilz, der den Antrag auf Nichtzulassung des Abhörprotokolls als Beweismittel im U-Ausschuss stellte.

FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz pflichtete dem Grünen bei, der U-Ausschuss müsse die Rechte der Auskunftspersonen sowie Dritter wahren, auch wenn es ein großes Interesse der Medien gäbe. Auch ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon schloss sich dem Vorgehen an und verwies auf die Löschung der Aufzeichnungen durch die Justiz. Das Protokoll gebe nur "Auskunft über die Beziehungswelt der beiden Telefonierer", sei aber inhaltlich nicht relevant, meinte auch SPÖ-Fraktionsführer Hannes Jarolim.

Nur Petzner war anderer Meinung
Lediglich der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner zeigte sich mit der Vorgangsweise nicht ganz einverstanden. Zwar seien von Schüssel im Überwachungsprotokoll keine für den Sachverhalt relevanten Informationen enthalten, aber Grasser äußere sich in einer Passage zum Buwog-Vergabeverfahren, der Auswahl der begleitenden Investmentbank und der Kommission. "Ich hätte Grasser schon zu dieser Passage befragt", meinte Petzner. Das Aktenmaterial liege dem U-Ausschuss vor, es sollte daher auch verwendet werden.

Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann riet den Abgeordneten "dringend", von einer Veröffentlichung des Protokolls Abstand zu nehmen. Wer dies tue, komme in Konflikt mit dem Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches ("Verbotene Veröffentlichung").

Grasser-Schüssel-Telefonat aufgezeichnet
Am Wochenende war bekannt geworden, dass im Zuge der Buwog-Ermittlungen ein Telefonat zwischen Ex-Kanzler Schüssel und Grasser am 4. September 2010 von den Ermittlern abgehört und aufgezeichnet worden war. Dem U-Ausschuss liegt das Protokoll des Gesprächs vor. Schüssel hatte versucht, das Abhörprotokoll löschen zu lassen, und war dann wenig später von seinem Nationalratsmandat zurückgetreten (siehe Infobox).

Schüssels Anwalt Werner Suppan betont, dass das Gespräch "keine Relevanz" für die Ermittlungen im Fall Grasser gehabt habe. Das Protokoll wurde mittlerweile auf Schüssels Antrag von den Behörden gelöscht.

Die Buwog-Affäre
Bei der Causa geht es um die Buwog-Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Millionen Euro, die von dem erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt - Chronologie in der Infobox.

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