Öffentliche Pflichtschulen sind in Österreich gratis - auf Eltern kommen im Laufe der Schulzeit dennoch nicht unerhebliche Kosten zu. Die Arbeiterkammer erhebt regelmäßig Schulkosten und bietet auch Beihilfen an, erklärt AK-Bildungsexpertin Katrin Hochstrasser.
Laut österreichischem Schulrecht ist der Besuch öffentlicher Pflichtschulen kostenlos. Unterrichtsmittel für die Pflichterfüllung von Schülerinnen und Schülern, die ihnen gehören und zum Lernen notwendig sind (Hefte, Schreibmaterial, Zirkel...), aber auch Werkmaterial oder Turnkleidung sind von den Eltern zu besorgen.
Mitspracherecht bei Unterrichtsmitteln
Lehr- oder Unterrichtsmittel hat die Schule bereitzustellen. Allerdings sind Lern- und Arbeitsmittelbeiträge mit der Schulgeldfreiheit vereinbar, sofern die Beiträge höchstens kostendeckend sind und offengelegt werden können. Wichtig ist: Die Vertretung von Schülerinnen und Schülern und die der Eltern können bei der Wahl der Unterrichtsmittel mitbestimmen.
Kostenfalle Schulausflüge
Nicht nur Unterrichtsmittel gehen ins Geld, auch Ausflüge, Skikurse und Sprachreisen erweisen sich für Familien häufig als Kostenfalle. Durch die AK-Schulkostenstudie, die im Moment wieder österreichweit durchgeführt wird, gibt es einen guten Überblick, welche Gruppen diese Belastung besonders treffen - und das sind vor allem alleinerziehende Elternteile und Mehrkinderfamilien. Im Zuge der Teuerung wurde auch die AK-Schulbeihilfe angehoben und kann ab sofort beantragt werden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.