Halter verurteilt

4 Wochen Haft nach Rottweiler-Attacke auf kleine Amelie

Salzburg
30.03.2012 15:47
Vier Wochen Haft auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen jenen Hundehalter, dessen Rottweiler die vierjährige Amelie in den Kopf gebissen und dabei schwer verletzt hatte. Das Landesgericht Salzburg sprach den 42-Jährigen am Freitag wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Zwar nahm der Walser den Spruch an, Staatsanwalt Andreas Winkler meldete aber volle Berufung an.

Die Hundeattacke hatte sich am Abend des 6. Mai 2011 in der Gemeinde Wals-Siezenheim im Salzburger Flachgau zugetragen: "Avego" war vom Garten des Halters aus über einen 1,20 Meter hohen Zaun in den Garten des Nachbarn gesprungen. Dort stürzte der dreijährige Rüde sich auf die kleine Amelie, die gerade mit ihrem Bruder spielte, und biss ihr einen etwa fünf mal zwanzig Zentimeter großen Hautlappen vom Kopf. Die heruntergerissene Haut wuchs nur zum Teil an, Amelie wurde bisher über 30 Mal unter Vollnarkose operiert. Der Vierbeiner wurde nach dem Vorfall eingeschläfert.

Angeklagter ein "schwacher Hundeführer"
Nachdem der Rottweiler bereits im Jahr 2009 eine Frau gebissen hatte, war er für drei Monate in die Obhut einer Hundetrainerin übergeben worden. Diese sagte aus, dass der Hund kein genetisches Aggressionsproblem habe und sich auch unterordnen könne, der Angeklagte sei aber ein "schwacher Hundeführer" gewesen. Nach Angaben eines Nachbarn war der Rüde schon früher mehrfach über den Zaun gesprungen und durch die Hecke geschlüpft. Auf sein Ersuchen, er möge doch den Zaun erhöhen, habe die Lebensgefährtin des Beschuldigten gemeint, das sei zu teuer.

Der Staatsanwalt warf dem Hundebesitzer fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Dem 42-Jährigen sei bewusst gewesen, wie gefährlich sein Hund sei. Obwohl die Hundetrainerin festgestellt habe, dass er zu schwach zur Führung des Rottweilers gewesen sei, habe er nichts getan. Und der Privatbeteiligten-Vertreter betonte, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass der Zaun zu niedrig war.

Aus Sicht der Verteidigerin Sigrun List war eine Erhöhung des Zaunes hingegen nicht notwendig: Der Hund sei nach dem ersten Biss bei der Trainerin ausgebildet worden, außerdem habe ihr Mandant die "Begleithundeprüfung 1" absolviert, sagte sie in ihrem Schlussplädoyer. Letztlich habe der Angeklagte nur rückblickend die Aufsichtspflicht verletzt.

6.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz
Einzelrichter Gerhard Nathschläger sprach den 42-Jährigen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig und verhängte eine bedingte Haftstrafe in Höhe von vier Wochen – Probezeit zwei Jahre. Außerdem muss der Walser 5.000 Euro Schmerzensgeld und 1.000 Euro Schadensersatz für die erlittene Entstellung des Mädchens zahlen. Die übrigen Forderungen – der Privatbeteiligten-Vertreter hatte insgesamt 25.000 Euro gefordert – müssen auf dem Zivilrechtsweg eingeklagt werden.

Nathschläger begründete das Urteil damit, dass dem Hundehalter nur eine Verletzung der Verwahrpflicht nachgewiesen werden habe können: "Er wusste, dass der Zaun nicht ausreichend ist." Der vom Staatsanwalt geforderte Umstand der besonders gefährlichen Verhältnisse – dies hätte ein höheres Strafausmaß zur Folge gehabt – sei hingegen nicht gegeben, weil der 42-Jährige gegen keine Rechtsnorm verstoßen habe.

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