In einem Urheberrechts-Verfahren von US-Autoren gegen Metas künstliche Intelligenz (KI) Llama hat die Facebook-Mutter zunächst einen Teilerfolg erzielt. Bundesbezirksrichter Vince Chhabria mit Sitz in San Francisco gab einem Antrag von Meta statt, zahlreiche Klagepunkte der Komikerin Sarah Silverman und anderer Autoren abzuweisen. Er machte jedoch klar, dass er die meisten davon in einer überarbeiteten Form neu prüfen würde.
„Ich verstehe den Kern ihrer Theorie“, sagte Chhabria den Anwälten der Autoren. „Ihre übrigen Haftungstheorien verstehe ich nicht einmal ansatzweise.“ Die im Juli gegen Meta und den ChatGPT-Betreiber OpenAI eingereichte Klage setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Autoren argumentieren einmal, dass die Tech-Konzerne ihre Rechte verletzt hätten, als sie mit Hilfe der Bücher ihre KI-Modelle trainierten. Getrennt davon machen sie geltend, dass die Antworten dieser Systeme auf Anfragen der Nutzer ebenfalls gegen das Urheberrecht verstoßen würden.
Meta und OpenAI streben Einschränkung an
Meta hat das Gericht bisher nur gebeten, den zweiten Teil abzuweisen. Der Microsoft-Partner OpenAI hat das Gericht ebenfalls aufgefordert, die Klage einzuschränken. Dieser Antrag soll im kommenden Monat verhandelt werden.
Wenn ich eine Anfrage an Llama stelle, ist das keine Bitte um eine Kopie von Sarah Silbermans Buch.
Bundesbezirksrichter Vince Chhabria
Chhabria zeigte sich von dem zweiten Teil der Autoren-Klage ebenfalls wenig überzeugt. „Wenn ich eine Anfrage an Llama stelle, ist das keine Bitte um eine Kopie von Sarah Silbermans Buch“, sagte er. „Ich bitte nicht einmal um einen Auszug daraus.“ Auch das Argument der Autoren, Llama selbst würde schon das Urheberrecht verletzen, ließ er so nicht gelten. Aus der Argumentation würde folgen müssen, „dass Sie das Llama-Sprachmodell und Sarah Silvermans Buch als ähnlich bezeichnen würden, wenn man sie nebeneinander hinstellen würde“, sagte er. „Mein Kopf explodiert, wenn ich versuche, das zu verstehen.“
Die neuen KI-Systeme werden als „generativ“ bezeichnet aufgrund ihrer Fähigkeit, auf der Grundlage von vergleichsweise einfachen Aufträgen - den „Prompts“ - neue Inhalte zu erstellen. Gegen die Erschaffer und Betreiber laufen mehrere Klagen. So wurde im Juli der Alphabet-Tochter Google vorgeworfen, unerlaubt Daten aus dem Internet für ihr KI-Training verwendet zu haben. Im vergangenen Monat wies ein anderer Bundesrichter Ansprüche von bildenden Künstlern gegen Stability AI, Midjourney und DeviantArt ab. Demnach weisen die von ihren Systemen generierten Bilder vermutlich keine ausreichend große Ähnlichkeit zu den Werken der Künstler auf, um eine Verletzung von deren Rechten darzustellen.
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