Gesetzentwurf steht

Neue Grenze für Korruption soll bei 100 Euro liegen

Österreich
02.03.2012 20:31
Der Vorschlag des Justizministeriums für die Änderung des Korruptionsstrafrechts steht. In ihm ist auch das "Anfüttern" - also die vorsorgliche Bestechung für mögliche Amtsgeschäfte - wieder strafbar. Als Geringfügigkeitsgrenze für die Korruption schlägt das Ministerium 100 Euro vor.

Das Justizministerium verweist auf internationale Vorgaben der UN und des Europarates, die die derzeit geltende Regelung nicht völlig erfüllt. Mit dem am Freitag an die Klubs von SPÖ und ÖVP übermittelten Vorschlag für ein Korruptionsstrafrechts-Änderungsgesetz sollen die vor allem mit der Novelle 2009 entstandenen Lücken wieder geschlossen werden.

Außerdem würden erstmals umfassend auch die Abgeordneten dem Korruptionsstrafrecht unterworfen. Denn bei Mandataren inländischer Parlamente, also Nationalrat, Bundesrat, Landtag und Gemeinderat, war bisher - anders als bei EU-Abgeordneten - nur Stimmenkauf bzw. -verkauf strafbar. Das Justizministerium schlägt vor, "aktive und passive Bestechung inländischer Abgeordneter in vollem Umfang, wie bei allen anderen Amtsträgern, strafbar" zu machen.

Dienstrecht-Lücke wird geschlossen
Wieder strafbar werden soll die Geschenkannahme von Ministern, Bürgermeistern und anderen Entscheidungsträgern für pflichtgemäße Amtsgeschäfte, also zum Beispiel eine Einladung im Gegenzug für ein rasches Bauverfahren. Seit der Novelle 2009 war nur noch strafbar, was auch im Dienstrecht verboten war. Ein solches haben aber nur Beamte und Richter, nicht aber Regierungsmitglieder, die somit de facto straffrei blieben. Das Justizministerium schlägt nun vor, auch Amtsträgern ohne Dienstrecht die Geschenkannahme zu verbieten - und zwar von Geschenken mit einem Wert von über 100 Euro. Diese Geringfügigkeitsgrenze soll auch für das "Anfüttern" gelten. 

"Vorsorgliche Bestechung" bringt bis zu fünf Jahre Haft
Der vorgeschlagene Paragraph 306 Strafgesetzbuch "Vorsorgliche Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme" soll das Fordern, Annehmen, Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils sowohl für ein pflichtgemäßes als auch für ein pflichtwidriges "mögliches Amtsgeschäft" umfassen, die "vorsorgliche Bestechung" nach Paragraph 307b das Anbieten eines Vorteils für ein pflichtwidriges mögliches Amtsgeschäft. Für beide Delikte sind Strafen von bis zu zwei Jahren, bei einem Vorteil über 3.000 Euro drei Jahren und bei über 50.000 Euro sechs Monate bis fünf Jahre vorgesehen.

Auch der staatsnahe Sektor soll wieder ganz einbezogen werden. Die Beschränkung auf Betriebe, die "weit überwiegend Leistungen" für die öffentliche Hand erbringen - also Unternehmen wie die Bundesimmobiliengesellschaft - soll fallen. Es sollen wieder wie vor 2008 alle Unternehmen erfasst werden, an denen die öffentliche Hand mindestens 50 Prozent hält bzw. die vom Rechnungshof geprüft werden. Außerdem sollen nicht nur wie früher leitende Angestellte und deren Mitarbeiter erfasst sein, sondern alle, die als Organ oder aufgrund eines Dienstverhältnisses mit dem Unternehmen tätig werden.

Auch Regeln für Privatwirtschaft sollen verschärft werden
Außerdem schlägt das Justizministerium vor, die Strafdrohungen für Korruption in der Privatwirtschaft etwas zu verschärfen. Für Zuwendungen mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro soll eine Mindeststrafe von sechs Monaten und höchstens fünf Jahre Haft angedroht werden. Bisher sind nur bis zu zwei Jahre bzw. bis zu drei Jahre bei einem Vorteil von mehr als 3.000 Euro vorgesehen.

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