Die von den Koreanern im Vergleich zum Vorgänger 10.1 vorgenommenen Änderungen seien entscheidend, urteilte das Gericht. Das 10.1N sei damit ausreichend weit entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad hinterlegt habe.
Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1N seien "etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich des iPad-Designs. Nach dem deutschlandweiten Verkaufsverbot für das 10.1 von Samsung war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1N vorgegangen.
Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versucht Apple zurzeit außerdem, das Verbot für das Galaxy Tab 10.1 auf Europa auszudehnen. Die Entscheidung soll am 31. Jänner verkündet werden.
Logo überzeugt Richterin
Vor dem Landgericht Düsseldorf sieht es nicht gut aus für den US-Konzern und das 10.1N-Verbot, auch wenn Apples Anwalt argumentierte: "Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben. Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden." Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunfts-Täuschung kommt", beschied die Richterin. Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar.
Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie" sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert, kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung.
Samsung: Ähnliche Form nicht genug für Verbot
Samsung wehrte sich gegen die Vorwürfe: Apple versuche, den "kleinsten gemeinsamen Nenner" von Tablet-Computern einfach für sich zu beanspruchen: "Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken." Die Form sei aber lediglich Ausdruck technisch sinnvoller Lösungen. Der Samsung-Anwalt führte eine ganze Reihe weiterer Geräte ins Feld um zu untermauern, dass das iPad keine derart einzigartige Neuschöpfung sei: Vom Joojoo-Pad bis zum Crunch-Pad.
Krieg mit allerlei Patenten im Ärmel
Samsung berief sich am Donnerstag auch auf ein älteres US-Patent für einen dem iPad ähnlichen Monitor. Damit sei der Schutz für das iPad-Design mindestens eingeschränkt. Die Apple-Anwälte wiesen dies zurück: Das US-Patent beziehe sich auf eine gänzlich andere Produkt-Gattung. Außerdem sei das US-Patent erst 13 Tage vor dem Schutzantrag für das iPad-Design veröffentlicht worden. Damit habe man nicht mehr rechtzeitig von dem Patent Notiz nehmen können.
Zahlreiche Prozesse rund um die Welt
Apple hatte sich im Jahr 2004 das Design seines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Prozesse in Düsseldorf und Mannheim (siehe Infobox) sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung um den Milliardenmarkt der Tablet-Computer. Dabei geht es auch um die erbittert umkämpfte Vorherrschaft der Betriebssysteme Apple iOS und Android. Mit seinem Kampf gegen Android hat sich Apple jedoch nicht unbedingt einen Gefallen getan, so drohen dem Konzern mittlerweile selbst Verkaufsverbote für seine Geräte.
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