Vor Disziplinarbehörde

Pilnaceks Suspendierung: Unendliche Geschichte

Politik
12.04.2023 15:55

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am Mittwoch noch keine Entscheidung über die Suspendierung des Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, getroffen. Die Verhandlung wurde nach APA-Informationen auf den 27. April vertagt. Die Behörde überprüft, ob die Gründe für die vom Justizministerium ausgesprochene und zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte Suspendierung noch aufrecht sind. Pilnacek wehrte sich am Mittwoch erneut gegen die Beschuldigungen.

Pilnacek war aufgrund diverser Vorwürfe im Februar 2021 freigestellt worden. Unter anderem soll er eine Hausdurchsuchung verraten sowie einer Journalistin Amtsgeheimnisse „gesteckt“ haben. Zudem soll er dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium per Chatnachricht geraten haben, Rechtsmittel gegen eine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vollzogene Hausdurchsuchung im Finanzministerium sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter zu erheben.

„Rein freundschaftlicher Austausch“
Alles sei ein rein freundschaftlicher Austausch gewesen, beteuerte Pilnacek laut Ö1-„Mittagsjournal“ bei der Verhandlung vor der Disziplinarbehörde am Mittwoch. Dass es sich doch um eine Rechtsauskunft an den engsten Mitarbeiter eines Finanzministers gehandelt haben könnte, verneinte er. In diesem Fall hätte es den offiziellen Weg genommen, ohne dass er dabei eingebunden gewesen wäre.

Sektionschef wehrt sich: Schlampige Auswertung
Kritik äußerte Pilnacek laut Ö1 auch abermals an den Ermittlungen gegen ihn. So sei sein Mobiltelefon schlampig und unvollständig ausgewertet worden, weswegen sich ein einseitiges Bild ergeben würde. Er sei zu Unrecht suspendiert worden.

Langer Weg zurück ins Büro
Mit der Entscheidung der Disziplinarbehörde wird die Causa voraussichtlich nicht beendet sein: An seinen Arbeitsplatz zurückkehren könnte Pilnacek erst, wenn über die Angelegenheit rechtskräftig entschieden wurde - gegen die erste Entscheidung dauerte der Instanzenzug bis zum VwGH rund ein Jahr.

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