Neue Infektion bekannt

Vogelgrippe: In Teilen Tirols jetzt Stallpflicht

Tirol
27.01.2023 11:30

Wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest gilt in 57 Tiroler Gemeinden in den Bezirken Innsbruck-Land, Schwaz und Kufstein ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Ein infizierter Bussard wurde in Innsbruck gefunden.

Die Stallpflicht ist für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel erlassen worden. Diese gilt nun in 57 Gemeinden in der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs sowie für das Achenseegebiet, teilte das Land am Freitag mit. Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Abseits der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko sind jedenfalls die bereits seit 10. Jänner geltenden Vorsorgemaßnahmen einzuhalten. Aufrecht ist auch die Meldepflicht für tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie von Auffälligkeiten in den Geflügelbeständen.

Vergangene Woche wurde die Vogelgrippe bei Tieren in einem Tierpark im Unterland festgestellt, nun wurde ein mit dem Virus infizierter Bussard in Innsbruck aufgefunden. In dem betroffenen Tierpark, in dem die Vogelgrippe in Tirol erstmals nachgewiesen wurde, mussten nach umfangreichen Untersuchungen und Probenahmen nun acht hochpositiv getestete Vögel eingeschläfert werden.

In Tirol gibt es 300.000 Stück Geflügel
„Die Übertragung des für Menschen nicht gefährlichen H5N1 Influenzavirus erfolgt über Wildvögel. Deshalb muss der Kontakt mit Wildvögeln unbedingt vermieden werden“, sagte Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Er empfahl zudem angesichts der Temperaturen, das Geflügel auch in Gebieten und in Betrieben, die nicht von der Stallpflicht umfasst sind, im Stall oder unter Dach zu halten. Bricht die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb aus, muss sofort der gesamte Bestand getötet werden. In Tirol gibt es rund 6.200 meist kleinste und kleine Tierhaltungen mit rund 300.000 Stück Geflügel.

Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten zur Verfügung.

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