„Dick Pic“-Paragraf

Plakolm will gegen Penisbilder-Versand vorgehen

Web
24.11.2022 14:21

Das ungefragte Zusenden von „Dick Pics“ - also Penisbildern - will Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) unter Strafe stellen. „Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert“, betonte sie in einer Aussendung. Was im echten Leben strafbar sei, müsse auch im Internet Folgen haben. In Deutschland gibt es bereits einen entsprechenden Paragrafen.

„Wer einen pornographischen Inhalt an einen anderen gelangen läßt (sic), ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 184 des deutschen Strafgesetzbuches.

Weiterleiten strafbar, zusenden nicht
In Österreich sei derzeit lediglich das Weiterleiten der Bilder, nicht aber das Zusenden strafbar. Dabei seien zahlreiche Frauen betroffen: 41 Prozent der weiblichen Millennials (zwischen 1981 und 1998 Geborene) hätten mindestens einmal ein unerbetenes Penisbild bekommen, zitiert man eine Erhebung des Instituts YouGov aus dem Jahr 2018. Bei jungen Frauen zwischen 18 und 24 Jahren waren es sogar 47 Prozent.

Auf einer eigens eingerichteten Info-Website des Bundeskanzleramtes namens ungefragt.at - auf der sich auch verpixelte „Dick Pics“ finden - wird dafür nun ein eigener Absatz in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs gefordert, der sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen betrifft.

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