Grundsatz-Einigung

HPV-Impfung ab 2023 bis zum 21. Lebensjahr gratis

Österreich
14.11.2022 19:39

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich am Montag auf die Ausweitung der kostenlosen HPV-Impfung geeinigt. Ab dem kommenden Jahr sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Impfung vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenlos erhalten. Die Details werden in den kommenden Tagen fixiert.

Die HPV-Impfung steht in Österreich seit 2014 allen Mädchen und Buben im Alter zwischen neun und elf Jahren kostenlos zur Verfügung. Humane Papillomaviren (HPV) sind die Hauptursache für zahlreiche Krebserkrankungen. 90 Prozent der Fälle von Gebärmutterhalskrebs gehen darauf zurück. „Die Ausweitung der kostenlosen HPV-Impfung wird langfristig Hunderttausende Menschen in Österreich vor einer Krebserkrankung bewahren“, freut sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Gebärmutterhalskrebs, zu 90 Prozent von HPV ausgelöst, ist nach Brustkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung von Frauen in der EU im Alter von 15 bis 44 Jahren. Humane Papillomaviren verursachen auch den Großteil der Krebserkrankungen von Frauen und Männern im mittleren Rachenraum und an den Geschlechtsorganen.

WHO empfiehlt Durchimpfungsrate von 90%
Die Impfung wird sowohl für Burschen als auch für Mädchen im Alter ab neun Jahren empfohlen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Durchimpfungsrate von 90 Prozent. Im August 2020 hat sich auch Österreich dazu bekannt, diese Vorgabe bis 2030 zu erfüllen.

Derzeit ist die kostenlose Impfung in Österreich auf Kinder im Alter von neun bis elf Jahren beschränkt. Bis zum Alter von 15 Jahren wird sie zum Selbstkostenpreis abgegeben. Ab dem 18. Lebensjahr liegen die Kosten in der Regel bei 620 Euro. Nun werden Impfungen zwischen dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenlos.

Auch Grundwehrdienern wird die Impfung angeboten
Das Verteidigungsministerium wird die Impfung auch Rekruten während ihres Wehrdienstes anbieten. Finanziert werden die Impfstoffe zu zwei Drittel über den Bund, je ein Sechstel wird von der Sozialversicherung und dem jeweiligen Bundesland getragen. Die Kosten für die Verimpfung übernehmen die Bundesländer.

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