Eine 58-jährige Unternehmerin stand am Dienstag wegen Brandstiftung in Graz vor Gericht. Eine Krebserkrankung hatte sie offenbar aus der Bahn geworfen, sie verfiel dem Alkohol. „Ich kann mir die Tat selber nicht erklären“, sagte sie. Das Feuer am Dachboden in einer Wohnsiedlung wurde zum Glück rechtzeitig entdeckt. Die Frau erhielt eine teilbedingte Gefängnisstrafe, die sie annahm.
Im Mai brach im Dachbereich einer Wohnung im Süden von Graz ein Feuer aus. Für die Ermittler des Kriminalreferates war rasch klar, dass es sich um Brandstiftung handelt. Nicht die einzige in letzter Zeit. Auch Palmzweige, Müllsäcke, ein Leintuch und die Mauer wurden angezündet.
Staatsanwalt Martin Heissenberger sieht das Motiv für die Feuer in einem drohenden Auszug. Die Firma, der die Wohnungen gehören, will den Komplex neu bauen und alle Mieter sollen raus, auch die Unternehmerin mit ihrem Fachhandel.
Aufgrund ihrer Krebserkrankung haben Sie psychische Probleme bekommen und sind in eine Alkohol und Tablettenabhängigkeit gerutscht?
Richter Hanspeter Draxler
„Ich habe keine Erinnerung“
„Die Beweise sind eindeutig. Am Tatort wurde eine Flasche mit ihren Spuren gefunden.“ - „Ich habe gar keine Erinnerung. Ich kann es mir nicht erklären“, sagt die 58-Jährige zu Richter Hanspeter Draxler. „Der Auszug wurde finanziell gut gelöst. Das war nie ein Problem.“ Die Firma und ihr Lebensgefährte seien ihr Ein und Alles. „Damit hätte ich ja alles zerstört.“
„Mörderische Alkoholsucht“
Der Verteidiger erklärt das brandgefährliche Verhalten mit einer „mörderischen Alkoholsucht in Kombination mit Beruhigungsmitteln. Nach ihrer Krebserkrankung ist ihr System zusammengebrochen“. In der Untersuchungshaft habe sich ihr Zustand jetzt gebessert. Die Tabletten wurden schrittweise abgesetzt, „zu Alkohol hat sie keinen Zugang mehr.“
Teilbedingte Haft
Das Urteil, schlussendlich wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung, lautet: 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt. Sie nimmt die Strafe an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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