Nach dem tödlichen Unfall in Wien durch einen Autoraser, der ein illegales Wettrennen bestritten hat, gibt es Diskussionen von Rechtsexperten über die Anklage. Kann es Mord sein? Die Waffe wäre dann das Auto.
Tatsächlich steht Österreich nicht das erste Mal vor der Frage: Was tun mit den „Wahnsinnigen“ im Straßenverkehr, wenn es durch deren Verhalten Todesopfer gibt? In Graz wurde jener Amokfahrer wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuches verurteilt, der am 20. Juni 2015 mit seinem SUV durch die Innenstadt raste. Er muss nicht nur in eine Anstalt, sondern auch lebenslang in Haft.
In Wien kam es am 3. Jänner 2018 zu einer Verzweiflungstat - mit einem Auto. Ein Mann raste in seinem Mercedes in selbstmörderischer Absicht durch Wien-Penzing - mit Tempo 102 und 2,3 Promille. In einer 30er-Zone stieß er frontal gegen eine Vespa. Der Lenker, ein 37-jähriger Anwalt, und der Beifahrer, ein Kanzleimitarbeiter, starben. Der Lenker überlebte, wurde wegen Mordes verurteilt und ist ebenfalls in einer Anstalt untergebracht.
Es wäre also nicht das erste Mal, dass Autolenker durch besonders gefährliches und rücksichtsloses Fahren, das Unbeteiligten das Leben kostete, vor Geschworenen stehen.
Der Gefahr bewusst?
Ingeborg Zerbes, Strafrechtsprofessorin am Juridicum in Wien, hielt dies in einem Gespräch mit der APA auch in diesem Fall für möglich. Die Frage sei aber, ob dem Lenker bewusst war, dass er sich selbst einer hohen Gefahr schwerer Verletzungen oder gar des Todes aussetzt. Dann nämlich hätte er dies für andere Verkehrsteilnehmer auch ausgeblendet - und es wird schwierig für das Vorsatzdelikt Mord.
Auto als Waffe
Ein Ausweg könnte sein, dass das Auto in solchen Fällen auch juristisch als Waffe in das Strafrecht miteinbezogen wird - was nach geltender Rechtslage bereits möglich ist! Und natürlich auch das Konfiszieren - im Juristendeutsch „Einziehung“ - des Wagens. Denn das, da ist die Strafrechtlerin überzeugt, träfe potenzielle Raser am schwersten. Und es würde sich zur Generalprävention eignen.
In Berlin übrigens wurde das Urteil gegen einen Autoraser vom Bundesgerichtshof bestätigt. Es handelte sich um Mord, der 27-Jährige bekam lebenslange Haft. Der Fall war ganz ähnlich dem in Wien: Zwei jungen Männer rasten am Kurfürstendamm dahin, ein 69-Jähriger wurde in seinem Auto gerammt und starb. Man schloss aus der Gefährlichkeit des Fahrverhaltens auf einen bedingten Vorsatz zum Töten anderer …









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