Urteil im Zweifel

Bestechungs-Prozess: Freispruch für Strache

Politik
29.07.2022 12:06

Der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurde am Freitag in seinem zweiten Prozess freigesprochen. Selbiges gilt für den ebenfalls angeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz. Strache war vorgeworfen worden, Stieglitz für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben.

Am Dienstag waren die letzten Zeugen in dem Prozess befragt worden, unter ihnen der ehemalige Kabinettschef im Infrastrukturministerium der türkis-blauen Regierung, Rene Schimanek. Dieser soll eine Liste mit Namen möglicher FPÖ-Kandidaten und -Kandidatinnen für Gremien in staatsnahen Unternehmen weitergegeben haben. Auf dieser stand auch Stieglitz. Alleine das Führen einer solchen Liste sei bereits ein Amtsgeschäft, sagte die Staatsanwaltschaft im Prozess am Freitag. Es sei bei dem Besetzen des Postens nicht um die Qualifikation gegangen, sondern um Stieglitz‘ politische Gesinnung und Loyalität.

Kein Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Spende
Weitere Themen am Freitag waren die angeblich gestückelten Spenden an den Verein „Austria in Motion“ und eine Einladung Straches zu Stieglitz‘ Geburtstagsfeier nach Dubai, was der ehemalige Politiker allerdings ablehnte. Stieglitz wurde Bestechung vorgeworfen, Strache Bestechlichkeit. Am Freitag sprach Richterin Monika Zink beide Angeklagten frei. Das Gericht dürfe nur dann verurteilen, wenn subjektiv volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehe. Es sei bezüglich des Postens interveniert worden, aber Strache habe „im Zweifel nicht“ von der Spende gewusst. Zudem habe kein Zeuge zu einem Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Spende ausgesagt.

Rein freundschaftliche Einladung
Zuvor hatte der Anwalt von Stieglitz seinen Mandanten damit verteidigt, dass dieser freigiebig sei und es sich um eine rein freundschaftliche Einladung gehandelt habe. Es könne nicht sein, dass „Einladungen von Politikern verboten sind“. Stieglitz und Strache hatten im Prozess zuvor ebenfalls angegeben, befreundet zu sein. In einer Chatnachricht hat Stieglitz „Ich hab‘ dich lieb“ an Strache geschrieben. Nachdem der Freispruch verkündet worden war, zeigte sich Strache „sehr dankbar und sehr erleichtert, dass die falschen Vorwürfe entkräftet werden konnten“. Stieglitz sprach von einem „gerechten Verfahren“.

Strache wurde bereits vor knapp einem Jahr nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. In diesem Verfahren ging es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Wien-Währing. Das Urteil des zweiten Prozesses wurde am Freitag um 12 Uhr verkündet. Es ist nicht rechtskräftig, selbiges gilt für das Urteil von Stieglitz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kann noch bis Montag Rechtsmittel anmelden.

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