Höchstgericht am Zug

Koralm-Kraftwerk: Betreibern droht Rückschlag

Steiermark
13.07.2022 16:02

Paukenschlag um das geplante Koralm-Pumpspeicherkraftwerk in der Weststeiermark: Der Verfassungsgerichtshof in Wien prüft nun die umstrittene Landschaftsschutzverordnung. Die Zeichen deuten auf eine Aufhebung hin.

Seit Jahren liegen Pläne für das Mega-Projekt auf der Koralm am Tisch. Das Land Steiermark gab bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in erster Instanz grünes Licht. Nach Einsprüchen liegt das Projekt jetzt in der zweiten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Wien.

Aus bestehendem Landschaftsschutzgebiet genommen
Dieser hat nun angeregt, dass der Verfassungsgerichtshof als höchste Instanz einen besonders umstrittenen Part prüft: 2015 wurde die Glitzalm, wo das Kraftwerk errichtet werden soll, aus einem bestehenden Landschaftsschutzgebiet herausgenommen. Es war damals eine der letzten Amtshandlungen des scheidenden FPÖ-Landesrats Gerhard Kurzmann. Das Land Steiermark betont, dass die jetzige umstrittene Leiterin der Umweltabteilung A13 im Jahr 2015 noch nicht im Amt war. 

Das Bundesverwaltungsgericht regt nun an, dass dies wieder aufgehoben wird. Das wäre ein massiver Rückschlag für die Projektwerber.

Lackner: „Höchstgerichtliche Erkenntnis wird notwendige Klarheit schaffen“
Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) zu den Entwicklungen: „Als Mitglied der steirischen Landesregierung muss ich davon ausgehen können, dass die vielen unterschiedlichen Amtshandlungen meiner Vorgänger fundiert getroffen wurden - so auch bei dieser Verordnung.“ Und weiter: „Diese höchstgerichtliche Erkenntnis wird die notwendige Klarheit und Transparenz schaffen, daher müssen wir abwarten, zu welchem Ergebnis der VfGH kommt. Erst dann kann beurteilt werden, ob weitere Schritte notwendig sein könnten, denn wir können nicht Entscheidungen unserer Gerichte vorgreifen."

„Ohrfeige für die Steiermärkische Landesregierung“
Für die in Sachen Pumpspeicherwerk Koralm beschwerdeführende Umweltorganisation „Virus“ ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein erfreulicher Etappensieg: „Das ist eine Ohrfeige für die steiermärkische Landesregierung, die auch heute noch die Projektwerber unstatthaft unterstützt“, sagt deren Sprecher Wolfgang Rehm und erklärt weiter: „Das Landschaftsschutzgebiet wurde verkleinert, um dem Projekt die UVP zu ersparen. Das ist an unserer Intervention gescheitert. Die Frage ist nun auch für die UVP relevant und das Gericht unserer Anregung gefolgt.“

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