
Poker ist und bleibt Glücksspiel in Österreich. Das hat nunmehr auch der Verfassungsgerichtshof (VfGh) bestätigt. Heimische Spieler bei allen Online-Casinos außer win2day, das über eine Konzession verfügt, können demnach ihre Verluste bei Roulette, Black Jack oder eben auch Poker zurückfordern.
Der Verfassungsgerichtshof schloss sich der bisherigen höchstgerichtlichen Judikatur an und lehnte einen Individualantrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Glücksspielgesetzes betreffend „Poker“ ab, so die Anwaltskanzlei Gottgeisl & Leinsmer am Sonntag in einer Aussendung. Damit sei die Europarechtskonformität des heimischen Glücksspielgesetzes neuerlich bestätigt worden.
Zuvor war versucht worden, die Zuordnung des Pokerspiels zum Glücksspiel als verfassungswidrig zu bekämpfen. Behauptet wurde zudem, dass die zahlenmäßigen Beschränkungen der Glücksspielkonzessionen mit dem Unionsrecht unvereinbar seien.
Nur win2day als Anbieter konzessioniert
Im österreichischen Glücksspielgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Poker ein Glücksspiel ist. Die Rechtsfolge ist, dass in Österreich das Recht zur Durchführung von Glücksspielen (auch online Glücksspiel) dem Bund vorbehalten ist - bzw. Unternehmen, die vom zuständigen Finanzministerium eine Konzession erhalten. Und das ist im Online-Bereich in Österreich nur win2day der Österreichischen Lotterien.
Verluste bis zu 30 Jahre lang rückforderbar
Alle bekannten Online-Poker-Angebote wie Pokerstars, Partypoker, 888 Poker, Bwin, Unibet Poker sind in Österreich somit illegal. Die Verluste können von den Spielteilnehmern 30 Jahre lang zurückgefordert werden. Die Kanzlei Gottgeisl & Leinsmer führt eigenen Angaben zufolge mehr als 10.000 Verfahren gegen illegale Onlineglücksspielanbieter wie Bwin, Leo Vegas, Mr Green, Pokerstars. Mehr als 2.000 Verfahren seien bisher erfolgreich beendet worden.
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