Höchst dubiose Grundstücksverkäufe, Strohmänner und Landwirte, die gar keine sind. Ein Bauer aus Piesendorf (Salzburg) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Grundverkehrskommission.
Zunächst glaubte Peter Höller noch an eine glückliche Fügung. Dachte, dass sich mit einem Schlag alles zum Guten wenden würde. Der Piesendorfer Landwirt hatte im Jahr 2004 arge finanzielle Schwierigkeiten, hatte Schulden angehäuft. Ein Notar wollte ihm eine knapp 2,5 Hektar große Grünfläche neben seinem Bauernhaus abkaufen.
„Er meinte, dass er mir helfen will. Hat mir zugesichert, dass ich die Wiese weiter bewirtschaften darf“, sagt Höller. Dazu gab es auch einen Vertrag. Die finanziellen Sorgen waren damit zwar weniger, doch die Probleme fingen nun erst an.
Käuferin der Fläche war eine Bekannte des Notars. Sie ist Landwirtin. Andernfalls hätten die Behörden den Verkauf nicht genehmigen dürfen. Sie stand auch im Grundbuch. „Bis dahin war ja auch alles okay“, sagt der Piesendorfer. Knapp sieben Jahre später verkaufte er auch sein Bauernhaus - wieder mithilfe des Pinzgauer Notars. Käufer war nun der Ehemann der Eigentümerin der Grünfläche. „Er ist kein Landwirt, bewilligt wurde es trotzdem“, ist Höller außer sich.
Sämtliche Beschwerden waren zwecklos. Immerhin: Höller sicherte sich vertraglich ein Wohn- sowie Wiederkaufsrecht.
Lebensgefährtin des Notars wurde zur Bäuerin
2013 überschlugen sich die Ereignisse. Plötzlich war die Lebensgefährtin des Notars neue Eigentümerin von Wohnhaus und Grünfläche. „Wie konnte man diesem Kauf zustimmen? Sie ist vieles, aber sicher keine Bäuerin“, poltert Höller. Die Grundverkehrsbehörde sah in den Vorgängen jedenfalls keinerlei Probleme. Höller bewirtschaftete das „Walcherbachgut“ weiterhin - trotz zunehmender Streitigkeiten mit dem Notar.
Im Jahr 2015 setzte der Jurist eine Zwangsversteigerung des Wohnhauses – und damit gegen seine eigene Lebensgefährtin – an. Höller bekam eine Benachrichtigung des Zeller Bezirksgerichtes: Er könne das Haus binnen einer mehrwöchigen Frist kaufen. Sonst würde das Exekutionsverfahren starten und sein Wiederkaufsrecht für immer erlöschen. „Der Herr Notar hat wohl gedacht, dass ich eh kein Geld habe und er mich so endlich loswird“, schmunzelt der Landwirt.
Doch Höller kratzte mithilfe seiner Familie sämtliche Ersparnisse zusammen – und bekam sein Haus tatsächlich zurück.
Erbitterter Streit um die Grünfläche
Ende gut, alles gut? Mitnichten. Plötzlich tauchte eine Verzichtserklärung auf. Demnach verzichtet Höller angeblich auf das Recht zur Bewirtschaftung der Grünfläche. „Ich kann mich nicht erinnern, so etwas je unterzeichnet zu haben“, sagt der Pinzgauer. Bis Ende 2022 darf sich Höller noch um die Wiesen vor seinem Haus kümmern. „Ich will meine Wiese wieder. Der Verkauf war nicht rechtmäßig“, gibt er sich kämpferisch.
Nach dem Bericht des Landesrechnungshofes prüfen nun die Behörden die Vorgänge. Der Notar reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage der „Krone“.
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