Klein und schmächtig ist der Herr Angeklagte. Das Hörgerät muss er justieren, als ihn die Richterin auf die Vorwürfe anspricht: Er soll einen Radler bei einem Streit mit dem Gehstock auf die Hand geschlagen haben. Letztlich steht es Aussage gegen Aussage - es ergeht ein Freispruch.
Sage und schreibe 49 Vorstrafen hat der angeklagte Pinzgauer (Salzburg) – immerhin hält er sich seit 2012 an die Gesetze. „Die Vorstrafen habe ich eh schon alle vergessen“, meint er lautstark zur Richterin – sichtlich hat der Pensionist Schwierigkeiten mit dem Hören. Selbst seiner Verteidigerin Sabina Moser fällt er beim Eingangsplädoyer ins Wort. „Mein Mandant wollte das Opfer nicht schlagen, sondern nur auf die Lenkstange“, fordert sie einen Freispruch.
Aussage gegen Aussage
„Das wollte ich gar nicht, dass ich ihn an der Hand erwische“, erklärt der Senior als die Richterin beim Prozess am Donnerstag den Vorfall vom 8. März anspricht. Damals war er mit dem Auto unterwegs, das 59-jährige Opfer mit dem Fahrrad. Es entwickelte sich ein Streitgespräch: „Ich hab ihm dann gesagt: Wennst jetzt keine Ruhe gibst, hol ich den Stecken und haue zu“, erklärt der Angeklagte im breiten Dialekt. Dies tat er auch. Das Opfer wurde aber nicht verletzt, obwohl der Stecken brach. Die Richterin zweifelt und verkündet einen nicht rechtskräftigen Freispruch. Es stehe „Aussage gegen Aussage“ und die Version des 81-Jährigen sei „lebensnäher“.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.