Wie sieht die Rechtslage im Falle der aus der Ukraine geretteten Familie aus, der nun die Abschiebung droht? Dieser Frage ging die „Krone“ nach. „Vor einem Gerichtsverfahren wegen Schlepperei muss sich Andreas Tredak wahrscheinlich nicht fürchten“, sagt Rechtsanwalt Rainer Lukits.
„Das kommt nur infrage, wenn ein Bereicherungsvorsatz vorliegt“, erklärt der Experte. Drohen könnte Tredak und der geretteten Familie aber eine Verwaltungsstrafe wegen illegaler Einreise - dabei ginge es im schlimmsten Fall um eine Geldbuße. Was den Verbleib der Familie in Österreich betrifft, dürfte die Rechtsauffassung der Fremdenpolizei korrekt sein. „Drittstaatsangehörige sind von der Vertriebenen-Richtlinie ausgenommen“, erklärt der Jurist.
Ukrainische Staatsbürgerschaft als Hoffnung
Deswegen gäbe es für die Familie im Grunde zwei Optionen: Entweder sie beantragt Asyl, weil sie in Turkmenistan nicht sicher ist, oder Tochter Leyla erhält doch noch die ukrainische Staatsbürgerschaft. „In letzterem Fall wären die Eltern vermutlich berechtigt, gemeinsam mit ihrer Tochter in Österreich zu bleiben“, analysiert der Experte die Vertriebenen-Richtlinie der Europäischen Union.
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