Für den Buben war es ein „traumatischer Vorfall“, sagt Opfer-Anwalt Martin Königstorfer: Nicht nur bleiben kleinen Narben, sondern auch die Angst vor kleinen Hunden. Grob vernachlässigt habe die Hundehalterin – eine Pensionistin (52) aus Salzburg – ihre Aufsicht, weil sie ihre zwei Shi-Tzu-Mischlinge an jenem Juli-Tag ohne Leine laufen ließ. Die Vierbeiner bissen zu – fast gleichzeitig in die beiden Waden eines Zwölfjährigen.
Hunde der Angeklagten bissen schon dreimal zu
Deshalb der Vorwurf der grob fahrlässige Körperverletzung, erklärt Richter Aleksandar Vincetic im Bezirksgericht am Donnerstag. Die Frau, die selbst fünf Hunde besitzt, gesteht: „Wir haben die Hunde frei laufen gelassen. Sie waren übermütig, sind dem Ball nachgelaufen und haben zugebissen. Das tut mir sehr leid.“
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Richter Aleksandar Vincetic
250 Euro Strafe musste sie an das Ordnungsamt zahlen - samt Verwarnung: Passiere es noch einmal, werden ihr die Hunde abgenommen, erzählt die Frau. Dabei haben ihre Vierbeiner bereits dreimal seit 2017 Menschen gebissen - darunter einen Jogger und einen Polizisten. Doch strafrechtlich wurde immer eingestellt - bis jetzt.
Der Richter zweifelt an der Hundeerziehung: „Ich habe alles versucht, aber habe mir auch schwer getan“, so die Frau. Anleinen wollte sie ihre Vierbeiner nicht, weil sie ihr leid taten. Sie sieht aber ihren Fehler ein: „Wir hätten sie sofort an die Leine nehmen müssen.“ Der Arzt hat beim Buben eine „gerade noch leichte Körperverletzung“ festgestellt, liest Vincetic vor und verkündet einen nicht rechtskräftigen Schuldspruch. Strafe: sechs Wochen auf Bewährung mit drei Jahren Probezeit. „Die Leine ist Gesetz. So etwas darf nicht zu einem Kavaliersdelikt werden“, betont der Richter und spricht dem Opfer noch 500 Euro Teil-Schmerzengeld zu.
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