Im September 2020 tauchte in sozialen Netzwerken ein Foto auf, das einen Justizwachebeamten stutzig machte. Darauf zu sehen: Gitterstäbe. Es war eindeutig aus der Innsbrucker Justizanstalt heraus geknipst worden - trotz offiziellen Handyverbots. Eine Zellen-Razzia wurde geplant - vor dieser soll der Leiter des Sozialen Dienstes den Häftling gewarnt haben.
Vor dem Landesgericht stand der Leiter des Sozialen Dienstes der Justizanstalt Innsbruck. Er hatte von dem Bild, das ein Häftling gepostet hatte, Wind bekommen – und soll ihn vor der Durchsuchung gewarnt haben.
Justizwachebeamte verwundert
Grundlage des Verdachts: Ein anderer Häftling hatte die Justizwachebeamten gefragt: „Wann ist die Durchsuchung vom Haftraum?“ Die Beamten waren verwundert gewesen: Woher wusste der Mann von den Plänen der Beamten? Zwei Tage später wurde der Leiter des Sozialen Dienstes angezeigt. Er soll den mutmaßlichen Handy-Besitzer gewarnt und so seine Amtsgewalt vorsätzlich missbraucht haben.
Angeklagten entlastet
Vor Gericht plädierte der 51-jährige Angeklagte auf nicht schuldig. „Nicht den geringsten Grund“ hätte er gehabt, jemanden zu warnen. Er habe nach einem Termin in der Zelle diese lediglich mit den, wie er sagt, „geflügelten“ Worten „Ihr habt‘s ja eh alle ein Handy“ verlassen. Warnen habe er niemanden wollen. „Ich habe da schon gar nicht mehr daran gedacht“, sagt er.
Jede Woche werden fünf bis sechs Handys gefunden, pro Jahr 200 bis 300.
Der Angeklagte
Und weiter: „Jede Woche werden fünf bis sechs Handys gefunden, pro Jahr 200 bis 300.“ Alle Häftlinge entlasteten den Angeklagten. Die Verteidigerin beantragt einen Freispruch, ihr Mandant habe den Staat nicht in seinen Interessen schädigen wollen. Urteil des Schöffengerichts und Richter Georg Putz: Freispruch.
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