„Unfaire Praktiken“

Köstinger nimmt die Handelsketten an die Kandare

Politik
30.09.2021 11:11

Mit ihrer lauten Kritik an den „erpresserischen Geschäftspraktiken“ der Handelsketten hat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger kürzlich für Aufsehen gesorgt. Jetzt geht die ÖVP-Politikerin einen Schritt weiter - mit einem neuen Gesetz, das die Situation der heimischen Bauern nachhaltig verbessern soll. 

Das wird den großen Handelsketten wenig schmecken! Ministerin Köstinger schickte am Donnerstag einen neuen Gesetzesentwurf für das Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz in Begutachtung. Und der hat es in sich: Denn damit werden unlauteren Geschäftspraktiken von Spar, dem Rewe-Konzern (Billa), Hofer & Co. ein Riegel vorgeschoben.

So soll es den Handelsketten künftig untersagt werden, etwa kurzfristig Lieferungen zu stornieren, schriftliche Verträge zu verweigern bzw. Rabatte und Werbemaßnahmen auf die Lieferanten abzuwälzen. Zudem wird eine unabhängige Ombudsstelle im Landwirtschaftsministerium eingerichtet, an die sich die Bauern (auch anonym) wenden können, wenn ihnen auf die Füße getreten wird.

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Heute ist ein guter Tag für unsere Bäuerinnen und Bauern. Wir setzen einen Meilenstein im Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken, unter denen die Landwirtschaft leidet.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger

Basis dieses Vorstoßes ist eine EU-Richtlinie für die gesamte Lebensmittelversorgungskette, die unter der österreichischen Ratspräsidentschaft durchgeboxt wurde. Sie sieht vor, dass unfaire Praktiken auf europäischer Ebene eingedämmt werden sollen, um kleine Erzeuger besser zu schützen.

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Dass in Österreich nun erstmals ein klarer Rechtsrahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken geschaffen wird, ist ein Schlüsselmoment für mehr Fairness in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette.

Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger

Was dies konkret bedeutet:

  • Ab jetzt muss das Handelsunternehmen innerhalb von 30 Tagen offene Rechnungen begleichen.
  • Kostenweitergabe an den Lieferanten bei Werbemaßnahmen und Vermarktung ist nicht erlaubt. Ab sofort muss das Handelsunternehmen für seine Werbung selber zahlen.
    Es gibt keine versteckten Kosten oder Extra-Zahlungen, die vom Lieferanten verlangt werden, um überhaupt in das Sortiment aufgenommen zu werden.
  • Was bestellt und abgenommen wurde, muss auch bezahlt werden (bisher mussten Waren, die nicht verkauft wurden, vom Erzeuger zurückgenommen werden - ohne Bezahlung).
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