15-Jährige als Opfer

Privates Sexvideo im Bekanntenkreis geteilt

Tirol
04.09.2021 08:19

Das Handy ist heutzutage immer mit dabei - bei einigen offenbar sogar beim Sex. Ein dabei entstandenes Kurzvideo, das den Angeklagten (19) mit einer erst 15-Jährigen zeigt, versendeten er und seine Ex-Freundin leichtfertig an andere. Dies brachte dem jungen Tiroler Duo nun einen Gerichtstermin und eine Verurteilung ein.

Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger nennt sich das angeklagte Delikt. Gleich eingangs betonte der Unterländer Lehrling, dass der Vorschlag, vom gemeinsamen Liebesspiel ein Video anzufertigen, von der 15-Jährigen selbst gekommen sei. „Eigenartig, warum haben Sie dann nur fünf Sekunden gefilmt?“, witterte der Opfervertreter eine heimliche Filmerei. Wegen nachfolgender psychischer Beeinträchtigungen verlangte er 2000 Euro Schmerzensgeld für das Mädchen. Dies wurde dann auch zugesprochen.

Angeklagter schiebt Schuld auf die „Ex“
Zuvor schilderte der Angeklagte die Version, dass nicht er selbst, sondern seine zweitangeklagte Ex-Freundin (19) das schlüpfrige Video in eine WhatsApp-Gruppe gestellt hatte. Und zwar von seinem Handy, sie habe ja auch seine Zugangscodes gehabt. Dies wirkte wenig glaubhaft, immerhin war die Beziehung der beiden vorher schon beendet. Weil aber auch die „Ex“ das Video von ihrem eigenen Handy verbreitet hatte, setzte es je 1440 Euro Geldstrafe (zur Hälfte bedingt).

Angefertigt mit Zustimmung?
Freigesprochen wurde der 19-Jährige bezüglich des Anfertigens des Videos, denn die anfängliche Zustimmung des Opfers konnte das Gericht nicht widerlegen. Die Weiterleitungen waren hingegen strafrechtlich relevant. „Sie haben das Pech, dass die Technik die genaue Auswertung aller Vorgänge an einem Handy ermöglicht“, sagte Richterin Andrea Steffan.

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