„Swatting“ mit Folgen

Polizei angelogen, 60-Jähriger tot: 5 Jahre Haft!

Digital
27.07.2021 14:47

Im US-Bundesstaat Tennessee ist ein 18-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er jahrelang Internetnutzer terrorisiert hatte, deren Social-Media-Konten er übernehmen wollte. Opfer mit besonders begehrten Nutzernamen wurden aufgefordert, ihre Konten abzutreten. Wer nicht mitspielte, auf den wurden Pizzalieferanten, falsche Verabredungen und sogar die Polizei gehetzt. Ein 60-jähriger Großvater bezahlte den Online-Terror mit seinem Leben.

Der 18-Jährige Shane Sonderman hatte sich mit Online-Bekanntschaften zusammengeschlossen, um Jagd auf besonders begehrte und damit wertvolle Instagram- und Twitter-Benutzernamen zu machen. Wer einen sehr kurzen oder bekannten Nutzernamen hatte, erhielt von Sonderman Nachrichten, in denen der junge Mann die Herausgabe der Konten forderte. Andernfalls seien Konsequenzen zu befürchten.

Sondermans Opfer wurden massiv terrorisiert
Wie der IT-Security-Blogger Brian Krebs berichtet, handelte es sich bei diesen Konsequenzen um Telefon- und Online-Terror, der letztlich auch ganz reale Folgen für die Opfer hatte. Sonderman und seine Mittäter terrorisierten ihre Opfer mit Pizzabestellungen und anderen unerwünschten Lieferungen.

Gaben die Opfer ihre Kontodaten nicht heraus, folgten weitere perfide Aktionen: Einige wurden als Kinderschänder angeschwärzt, einige als selbstmordgefährdet gemeldet, einigen wurde mit falschen Notrufen die Polizei auf den Hals gehetzt. Ein in der Gaming-Szene, aus der das Phänomen kommt, „Swatting“ genannter Vorgang.

60-Jähriger starb bei „Swatting“-Vorfall
So auch beim 60-jährigen Mark Herring: Er hatte sich in der Anfangszeit von Twitter den Benutzernamen „Tennessee“ gesichert und wurde von Sonderman erpresst, diesen herauszugeben. Herring ignorierte den Online-Terror anfänglich, woraufhin Sonderman und seine Mittäter zu immer drastischeren Mitteln griffen, um Herring zur Kooperation zu bewegen. Letzten Endes hetzte ein minderjähriger Mittäter Sondermans die Polizei mit einem falschen Notruf auf Herring.

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Wenn jemand ein Baby bekommen hat, hat er gefragt, welchen Namen es bekommt. Und dann hat er einen Instagram-Namen reserviert und den Eltern zum Geschenk gemacht.

Mary Francis Herring, Ex-Gattin des Verstorbenen

Der Social-Media-Fan Herring, der wertvolle Benutzernamen sammelte, befand sich zu diesem Zeitpunkt mit seiner Lebensgefährtin in seinem Haus - und wunderte sich über die Polizeipräsenz. Als er aus dem Haus trat, um der Sache nachzugehen, forderten die Polizisten ihn auf, die Hände zu heben und sich ihnen langsam zu nähern. Für den 60-Jährigen war die Aufregung zu viel: Als er mit erhobenen Händen unter einem Zaun durchkriechen musste, erlitt er einen Herzinfarkt, dem er kurz darauf erlag. Seine Frau später beim Prozess: „Wenn jemand ein Baby bekommen hat, hat er gefragt, welchen Namen es bekommt. Und dann hat er einen Instagram-Namen reserviert und den Eltern zum Geschenk gemacht.“

Richter schöpfte mögliches Strafmaß aus
Sonderman wurde kurz darauf verhaftet und wegen Erpressung angeklagt. Vor Prozessbeginn wurde der junge Mann wieder entlassen - und fing prompt wieder damit an, Internetnutzer zu erpressen. Zu diesem Zeitpunkt wurde er allerdings bereits polizeilich überwacht, landete daher schnell wieder im Gefängnis.

Beim Prozess schöpfte Richter Mark Norris das maximal mögliche Strafmaß von 60 Monaten aus: Sondermans Entschuldigung und der Verweis auf eine bipolare psychische Störung fielen aufgrund der besonders folgenreichen Vergehen nicht als Milderungsgrund ins Gewicht.

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Das ist nicht vergleichbar mit den Fällen, die wir sonst haben, bei denen es um Waffen, Autodiebstahl und Drogen geht. Das hier ist ein komplett anderes Level von heimtückischem kriminellen Verhalten.

Richter Mark Norris

Richter Norris: „Der Schaden ist angerichtet, der Tod und die Zerstörung, es ist fast unaussprechlich. Das ist nicht vergleichbar mit den Fällen, die wir sonst haben, bei denen es um Waffen, Autodiebstahl und Drogen geht. Das hier ist ein komplett anderes Level von heimtückischem kriminellen Verhalten.“

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