Der Urlaub beginnt, man ist gerade am Zielort angekommen, dann die böse Überraschung: Das Gepäck ist weg! Die „Krone“ zeigt, worauf zu achten ist.
Wer seinen Koffer unbeaufsichtigt stehen lässt, haftet prinzipiell selbst dafür. Laut OGH-Urteil gilt das auch für im Zugabteil oder Kofferregal abgestelltes Gepäck. Wer dort etwas verliert, kann die Bahn kontaktieren (z. B. infrastruktur.oebb.at) oder zu einer Fundstelle gehen. Da kann man Glück haben, Haftung gibt es keine. Auch wer am Flughafen den Koffer verliert, haftet selbst dafür und kann ihn über den kostenpflichtigen Fundservice des Airports suchen.
Anders sieht es während des Flugs aus
Die Airline ersetzt bis zu 1300 Euro für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck. Es werden auch die Kosten für den Nachkauf von Toiletteartikeln oder Bekleidung ersetzt. Wichtig: Ein „PIR-Formular“ ausfüllen, erhältlich beim Gepäckschalter. Nach 21 Tagen gilt der Koffer als verloren, danach nimmt man erneut Kontakt mit der Fluglinie auf.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.