Vergeblich warten Salzburger auf die vollständige Erstattung ihres Geldes für einen stornierten Flug. Ein Internet-Flugportal hatte nach Absage der Reise nämlich Gebühren für den Online-Check-in sowie eine Versicherung einbehalten. Laut Verbraucherschützern ist das nicht zulässig!
Einen Flug mit Wizz Air ins rumänische Bukarest hatten zwei Salzburger im letzten Juli gebucht. Dieser wurde coronabedingt abgesagt. Die Leser haben aber nicht die vollen Kosten zurückerhalten: „Einen Restbetrag von 70 Euro hat man einbehalten und trotz Aufforderung nicht ausbezahlt.“ Wizz Air ließ die Ombudsfrau auf Anfrage wissen, dass alle Flugkosten erstattet worden seien. Da der Flug über den polnischen Flugvermittler eSky gebucht worden war, könnten dort Gebühren angefallen sein.
Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum, das zum Verein für Konsumenteninformation gehört, hat sich den Fall gemeinsam mit seinen Kollegen in Polen angesehen. „Die einbehaltenen Gebühren für das Online-Check-in-Service und eine Versicherung sehen wir als rechtlich unzulässig an. Wenn die Fluglinie die Leistung nicht erbringt, dürfen diese nicht verrechnet werden“, so der Jurist. Generell seien Informationen zu Gebühren oft zu wenig transparent. eSky hat trotzdem nur die halben Kosten erstattet.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.