Zwei Zeugen, ein Rot-Kreuz-Mitarbeiter und ein Asyl-Betreuer, haben der Richterin im Landesgericht Salzburg versichert: „Wir haben ihm die Quarantäne-Regeln mit einem Russisch-Dolmetscher erklärt.“ Mehrfach. Das sieht der Angeklagte mit Altherren-Kappe aber ganz anders, unterstellt den unter Wahrheitspflicht stehenden Zeugen zu lügen: „Ich habe nie jemandem etwas getan.“
Dass er aber trotz Quarantäne-Anordnung spazieren war, rutscht ihm dann letztlich doch aus: „Aber nur einmal. Ich wusste nicht, was Quarantäne bedeutet.“ Laut Anklage soll er zwischen dem 5. und 15. Dezember sogar sechsmal das Heim für Spaziergänge verlassen haben.
Zeugen laut Gericht glaubwürdig
Es wurden auch weitere Heimbewohner positiv getestet. Die anderen aber verstanden die Regeln, wie der Asylbetreuer anmerkt: „Andere haben sich auch daran gehalten.“ Zumindest dreimal sei dem Mann mitgeteilt worden, dass er als aktiv Infizierter das Zimmer nicht verlassen dürfe. Einer der beiden Zeugen befand: „Ihm war es wohl egal.“
Sechs Monate auf Bewährung
Während sich der Angeklagte als besonders arm darstellte, forderte Staatsanwältin Elena Haslinger die Verurteilung. „Ihre Verantwortung ist absurd, hanebüchen. Mir fehlen die Worte“, begründete Richterin Martina Pfarrkirchner das Urteil und befand die Zeugen für glaubwürdig. Strafe: sechs Monate bedingte Haft. Nicht rechtskräftig, da der Angeklagte rechtlich unvertreten war und daher Bedenkzeit hat.
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