Ans Tageslicht kam der Fall, da sich ein Informant aus St. Gilgen (Salzburg), der anonym bleiben möchte, bei der Redaktion gemeldet hat. Dort wurde – wie in den Medien zu lesen war – Anfang Juli 2020 der ehemalige stellvertretende Polizei-Postenkommandant des Ortes, am Straflandesgericht verurteilt. Zwischen April 2017 und Juni 2018 soll er in 250 Fällen eingenommene Gelder aus Organstrafmandaten zum Teil für sich behalten haben. Das damals nicht rechtskräftige Urteil nahm der Beschuldigte auch an.
Nun soll er laut dem „Krone“-Informanten in St. Anton am Arlberg als Ortspolizist tätig sein.
„Disziplinarverfahren wurde eingestellt“
Die „Krone“ ging der Sache nach und fragte im Innenministerium nach. Dort heißt es vom Sprecher Harald Sörös: „In der Vergangenheit wurden straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen geführt. Über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens liegt keine Information vor, da es sich um keinen Bediensteten des BMI mehr handelt. Mit Wirksamkeit Ende September 2019 wurde der freiwillige Austritt aus dem Dienstverhältnis erklärt. Der freiwillige Austritt hatte auch die Einstellung des Disziplinarverfahren zur Folge.“
„Wissen über dieses Urteil Bescheid“
Zur Frage, ob eine Anstellung als Ortspolizist nach so einem Fall möglich ist, meinte der Sprecher, dass sich das seiner Kenntnis entziehe und bei der Gemeinde erfragt werden müsse. Was die „Krone“ auch tat. Dort bestätigte der Amtsleiter im Rathaus, Wolfgang Jörg, die Informationen: „Wir haben länger einen Ortspolizisten gesucht. Dann hat sich Herr B. gemeldet. Er hat uns die Problematik des Falles geschildert und wir wissen über dieses Urteil Bescheid.“
„Haben ihm eine zweite Chance gegeben“
Der Gemeinderat habe dann die Meinung vertreten, dass „man diesem Menschen eine zweite Chance geben soll“. Auch die Bezirkshauptmannschaft wurde dabei miteinbezogen, betont Jörg. Seit 14. Dezember des Vorjahres versieht der Mann nun in St. Anton seinen Dienst. Dort nimmt er jedoch nicht alle Aufgaben, wie sie die Bundespolizei des Innenministeriums ausübt, wahr, sondern nur jene, zu denen er von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ermächtigt wurde.
Die Einhebung von Organstrafverfügungen fällt derzeit jedoch nicht darunter. Es gebe mehrere Aufgaben, zum Beispiel in der allgemeinen Gemeindeverwaltung, bei denen der Mann mithelfe, lässt Jörg wissen und sagt abschließend, dass „er bisher sehr bemüht ist“.
Manuel Schwaiger, Kronen Zeitung
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