Anschlag in Wien

Verfassungsschutz unterliefen schwere Pannen

Österreich
23.12.2020 17:52

Ein Schelm, wer angesichts der Veröffentlichung am Abend vor Weihnachten Böses denkt: Nach dem Justizministerium hat am Mittwochabend das Innenministerium den das Innenressort betreffenden Teil des ersten Berichts der Untersuchungskommission zum Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November öffentlich gemacht. Aus nachrichtendienstlichen Gründen allerdings nicht zur Gänze, wie Generalsekretär Helmut Tomac erläuterte. Die veröffentlichten Passagen belegen allerdings eklatante Versäumnisse der Verfassungsschützer im Umgang mit dem späteren Attentäter. Betont wird aber zugleich, dass die aufgezeigten Verzögerungen nicht kausal für den Terror-Anschlag waren.

Kujtim F. wurde im Dezember 2019 vorzeitig bedingt aus einer 22-monatigen Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung - er hatte sich in Syrien der radikalislamistischen Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) anschließen wollen - entlassen. Bei einer sogenannten Gefährderansprache am 17. Dezember verhielt er sich laut Kommission unkooperativ und wurde daher vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) für eine Risikoeinschätzung vorgesehen. Eine solche wurde vom LVT allerdings erst am 11. September 2020 vorgelegt, sie musste obendrein zweimal nachgebessert werden und erst am 7. Oktober - knapp vier Wochen vor dem Terror-Anschlag, der vier Passanten das Leben kostete - abgeschlossen.

Verfassungsschutz spricht von Ressourcenknappheit und Zeitmangel
Erst zu diesem Zeitpunkt wurde F. von einem „moderaten Risiko“ auf ein „hohes Risiko“ hochgestuft. Fazit der Kommission: „Dass eine Erstbewertung fast zehn Monate dauert, erscheint nicht akzeptabel.“ Seitens des LVT wurde die lange Dauer gegenüber der Untersuchungskommission mit Ressourcenknappheit und Zeitmangel erklärt, was das Gremium unter Vorsitz der Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes einen - sollte der Einwand berechtigt sein - „Organisationsmangel“ nennt.

Brisant: Mitarbeiter des LVT und auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) klagten gegenüber der Kommission „über ihre hohe Belastung und die fehlenden technischen und personellen Ressourcen“. Darüber hinaus sei beim BVT „eine große Verunsicherung der Belegschaft wahrnehmbar, die insbesondere auf die Durchsuchungsaktion im Jahr 2018 (die inzwischen als rechtswidrig erkannten Hausdurchsuchungen im Februar 2018 in den Räumlichkeiten des BVT und in Wohnungen von Mitarbeitern im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) zurückzuführen ist“.

LVT-Mitarbeiter „nachdrücklich zum Schweigen verpflichtet“
Obwohl deutschen Verfassungsschützern bekannt war, dass sich F. Mitte Juli mit deutschen und Schweizer Islamisten mehrfach in der Bundeshauptstadt traf und eine Observation der Gruppe durch heimische Beamte veranlasst wurde, war dem für die operative Gefahrenabwehr in der Bundeshauptstadt zuständigen Wiener LVT die Brisanz dieser Begegnung nicht bewusst. Dabei habe es sich um eine „durchaus als anschlagsbereit eingeschätzte Terror-Zelle“ gehandelt, wird in dem 25-seitigen Bericht der Untersuchungskommission betont. 
Ein einziger LVT-Mitarbeiter sei sich zwar klar gewesen, dass eine „hoch gefährliche Terrorzelle“ zusammenkam, das BVT habe ihn jedoch „nachdrücklich zum Schweigen verpflichtet“, hält die Kommission fest. Das BVT bestreitet diesen Vorgang.

Aus Sicht der Kommission geschlampt wurde auch, als eindeutige Hinweise der slowakischen Behörden gemeldet wurden, dass der 20-Jährige am 21. Juli 2020 versucht hatte, in Bratislava Munition für ein automatisches Sturmgewehr zu kaufen, das er später beim Terror-Anschlag benutzte. Das BVT erhielt am 27. Juli Bilder aus der Überwachungskamera des slowakischen Waffengeschäfts, die jedoch erst am 24. August an das Wiener LVT mit der Bitte um Identifikation des Abgebildeten weitergeleitet wurde. Tags darauf meldete das LVT dem BVT, dass auf den Fotos „augenscheinlich“ der „einschlägig bekannte“ Kujtim F. zu sehen sei.

„Bedenkliche Verdichtung von Hinweisen“ blieb ohne Folgen
Ein LVT-Mitarbeiter erkannte laut Kommission nun eine „bedenkliche Verdichtung von Hinweisen“ - seine Anregung, Maßnahmen nach dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz zu ergreifen, sei von seinen Vorgesetzten und dem BVT aber nicht aufgegriffen wurde. Letzten Endes wurde F. aus Sicht des BVT erst am 16. Oktober eindeutig als gescheiterter Munitionskäufer in Bratislava identifiziert.

Bemängelt wird von der Untersuchungskommission auch, dass die Staatsanwaltschaft keine Kenntnis von den Vorgängen um F. und dessen missglücktem Munitionskauf erlangte. Dessen Vorgeschichte und sein soziales Umfeld hätten „durchaus den (erneuten) Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristische Vereinigung“ nahe gelegt, so die Kommission. Und weiter: „Zumindest hätte ein Verfahren zum Widerruf der bedingten Entlassung eingeleitet werden könne.“

Lob für Einsatzkräfte am Tag des Anschlags
Lob zollt die Kommission den Einsatzkräften, die beim Anschlag am 2. November beteiligt waren. Diese hätten „ausgesprochen schnell, gezielt und aufeinander abgestimmt reagiert“. Was die aufgezeigten Versäumnisse betrifft, räumt die Kommission ein: „Keine der festgestellten Schwächen im Informationsfluss, keine Verzögerung kann auch nur annähernd als kausal für den Anschlag am 2. November gewertet werden. ‘Was wäre passiert, wenn‘ - eine solche Frage, auf die sich viele eine einfache Antwort wünschen, lässt sich nicht lösen. Eine risikofreie Gesellschaft kann es ebenfalls nicht geben.“

„Der erste Zwischenbericht zeigt und belegt, wie wichtig es war die Kommission einzusetzen und die Vorgänge zu untersuchen“, reagierte der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, auf den vorgelegten Bericht. Und weiter: „Dem Innenminister, mir und dem Landespolizeipräsidenten Gerhard Pürstl war von Anfang wichtig, dass es volle Aufklärung und Transparenz gibt. Die Ergebnisse werden vor allem für die bereits laufende Reform des Verfassungsschutzes einen wesentlichen Beitrag leisten.“

Der Generalsekretär im Innenministerium sicherte dem Parlament umfassende Einblicke in die ersten Erkenntnisse der Untersuchungskommission zu, deren Endbericht Ende Jänner vorliegen soll. „Jene Ausschnitte, die nicht veröffentlicht werden können, da ansonsten Ermittlungen gefährdet aber auch die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten erschwert würde, werden selbstverständlich dem geheimen Unterausschuss im Parlament zur Verfügung gestellt.“ Der Zwischenbericht werde im Innenministerium jetzt eingehend studiert, gab Generalsekretär Tomac bekannt. Man habe eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet, „die dienstrechtliche Schritte prüft und danach entsprechende Ableitungen trifft“.

Opposition sieht sich in Kritik bestätigt
Die Opposition sah sich durch den Zwischenbericht in ihrer Kritik bestätigt. Für SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner macht er deutlich, „dass der verbale Angriff auf die Justiz von Bundeskanzler Kurz und Innenminister Nehammer ein reines Ablenkungsmanöver vom Versagen des Innenministeriums war“. Die FPÖ - unter deren Innenminister Herbert Kickl die Razzia des Jahres 2018 stattfand - fühlte sich in ihrer Kritik am BVT bestärkt. „Dieses durch jahrzehntelange tiefschwarze Personalpolitik völlig zerstörte Amt ist offenbar nicht einmal willens und in der Lage, andere Behörden des BMI über brisante Gefahren zu informieren“, so Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.

Für NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos zeichnet der Bericht ein „vernichtendes Bild vom Zustand der österreichischen Sicherheitsbehörden, allen voran vom Zustand des BVT“. NEOS-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper forderte eine „völlige Neuaufstellung“ des „von Beginn an von der ÖVP als parteipolitische Spielwiese missbrauchten“ Verfassungsschutzes.

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