Die in geordneten Verhältnissen lebende Tirolerin verdient ihr spärliches Einkommen als Tagesmutter. Finanziell verschärfend war, dass sie vom Vater ihrer Kinder keine Alimente mehr bekam. Das Einkommen floss unregelmäßig – in guten Monaten in der Größenordnung von 1000 Euro, dann wieder deutlich weniger. Beim Ansuchen um Mindestsicherung fälschte die Angeklagte die Lohnzettel, sodass immer nur 468 Euro aufschienen, damit ergab sich ein Anspruch auf soziale Unterstützung.
Keine Diversion möglich
Aufgrund der gezielten Fälschung und des langen Tatzeitraumes seit Anfang 2019 war eine Diversion (Geldbuße ohne Verurteilung) nicht möglich. Die Richterin beließ es aber bei einem Urteil am unteren Ende der Skala. Demnach muss die Frau 720 Euro Geldstrafe zahlen, die Hälfte davon bedingt. „Ich werde mir jetzt auch am Samstag eine Arbeit suchen“, betonte die 37-Jährige ihren festen Vorsatz, die Strafe in Raten abstottern zu wollen. Sie will das Urteil annehmen.
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