Fünf Jahre Haft

Ex-Freundin mit Nudelholz spitalsreif geprügelt

Wien
13.08.2020 14:57

Weil er seine Ex-Freundin schwer misshandelt hat - der Staatsanwalt sprach wörtlich von einer „Gewaltorgie“ -, ist ein 28-jähriger Mann am Donnerstag am Landesgericht Wien zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die 25-Jährige Anfang März 2020 in seiner Wohnung in Wien-Donaustadt derart heftig verprügelt, dass sie zwei Wochen auf einer Intensivstation spitalsärztlicher Behandlung bedurfte.

Der Angeklagte zeigte sich vor einem Schöffensenat geständig. Die Frau habe ihn „immer wieder enttäuscht. Ich bin auch ein Mensch, ich habe auch Gefühle“, erklärte der 28-Jährige zur Motivlage. Es habe sich um eine On-Off-Beziehung gehandelt, die 25-Jährige habe sich im November 2019 zwar von ihm getrennt, aber ihn nachher immer wieder kontaktiert und ihr Interesse bekundet.

Fotos als Auslöser für Prügelattacke
Am 4. März habe sie ihren Pass bei ihm abholen wollen. Dabei habe er auf ihrem Handy anzügliche Fotos entdeckt, die sie mit anderen Männern zeigten. „Es waren aktuelle Bilder“, sagte der Angeklagte. Da sei es „losgegangen, dass ich sie geschlagen habe. Aus dem Grund, dass sie mich wieder verletzt hat.“ Er habe ihr „mit der Faust auf den Kopf und in die Rippen geschlagen“, präzisierte der einschlägig vorbestrafte Mann. Er hatte auch seine vorangegangene Freundin körperlich angegriffen.

Mit Nudelholz zugeschlagen
Die 25-Jährige musste die beiden folgenden Tage mit ihrem Peiniger verbringen, wobei dieser sie am 6. März ein weiteres Mal grün und blau schlug. Der Angeklagte habe „wieder durchgedreht“ und sein Opfer unter Verwendung eines Nudelholzes „völlig zusammengeschlagen“, sagte Staatsanwalt Clemens Lang.

Zahlreiche schwere Verletzungen
Die junge Frau, die sich schließlich zu einer Nachbarin des Täters retten konnte, während dieser Zigaretten besorgen ging, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen, mehrere Rippenbrüche und einen Trommelfellriss. „Er war wahnsinnig eifersüchtig“, beschrieb sie nun im Zeugenstand ihren Ex. Dessen Wohnung habe sie sich aus Angst zunächst nicht zu verlassen getraut.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 28-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Ursprünglich war in dieser Causa wegen versuchten Mordes ermittelt worden.

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