Zunächst Schutz nötig

Justiz bereitet sich auf langsames Hochfahren vor

Österreich
09.04.2020 23:48

Wie das soziale Leben wird auch die Justiz ab nächster Woche langsam wieder hochgefahren. Mit einem „vollen Start“ darf man aber noch nicht rechnen, verwies Richter-Präsidentin Sabine Matejka Donnerstag in der „ZiB 2“ auf die Aussetzung nicht dringender Zivilverfahren bis Ende April. Ein Zeithorizont, bis wann die durch die Corona-Krise angehäuften Verfahren abgearbeitet sind, lasse sich „leider“ nicht absehen. Die Gerichte müssten zunächst einmal die nötigen Vorkehrungen treffen, um Verhandlungen „in halbwegs ordentlichem Umfang“ zu ermöglichen - und mit nötigem Schutz wie Plexiglas, Masken oder Desinfektionsmitteln ausgestattet werden. Derzeit werden Masken ausgeliefert, berichtete Matejka.

Außerdem gibt es eine gesetzliche Frist: Bis 30. April sind gesetzlich zivilrechtliche Verhandlungen verboten - es sei denn, Leben, Sicherheit oder Freiheit sind in Gefahr. Für den Strafbereich wurde die Unterbrechung der Fristen für Rechtsmittel, Geldstrafen, Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Stellungnahmen, Einsprüche etc. per Verordnung vom Mittwoch von 13. April auf 30. April verlängert.

Videokonferenzen für zulässig erklärt
Die Möglichkeit zu Video-Einvernahmen in dringenden Fällen - nämlich Haftsachen - wurde erweitert, und auch der Einsatz von Videokonferenzen in Hauptverhandlungen und bei Gerichtstage für zulässig erklärt. Dafür eigenen sich aber nicht alle Räumlichkeiten, verwies Matejka darauf, dass etwa am Wiener Landesgericht nur die Hälfte der Säle dafür taugt. Man werde also nicht so viele Verhandlungen durchführen können wie sonst. Priorität haben Strafverfahren, in denen Verdächtige in U-Haft sitzen.

Gebremst wird der Justizbetrieb auch dadurch, dass Menschenansammlungen auf den oft engen Gängen der Gerichte verhindert werden müssen. Dort warten üblicherweise Zeugen und Anwälte, bis sie zur Verhandlung aufgerufen werden. Um Ansteckung zu vermeiden, kann man nicht so viele Verfahren auf einmal anberaumen wie sonst.

Bedenken gegen zu breiten Einsatz von Videoeinvernahmen
Gegen einen zu breiten Einsatz der Videoeinvernahmen gibt es auch große Bedenken: Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff hielte diese in Geschworenenverfahren nicht für angemessen. Denn da gehe es um schwerste Straftaten - wo die persönliche Anwesenheit „wohl ein Grundrecht des Angeklagten ist und notwendig für die Wahrheitsfindung“. Matejka kann diese Bedenken durchaus nachvollziehen.

Die - gelegentlich auch auf Kritik stoßenden - Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus hält Matejka „aktuell zum Schutz des Lebens sicherlich für erforderlich und verhältnismäßig“. Ob dies weiter gilt, werde zu überprüfen sein - in zwei Monaten wäre dies vielleicht nicht mehr der Fall.

Angesprochen auf die - auch durch den Minimalmodus der Gerichte - langwierigen Rechtsschutz-Verfahren zu diesen Einschnitten meinte sie, dass es „in ein paar Monaten sicher wieder einen gewissen Gerichtsbetrieb“ geben wird, der Rechtsschutz bietet.

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