Prozess gegen Ärzte

Davids Eltern gehen „mit Wut in die Verhandlung“

Salzburg
11.12.2019 07:30

„Bekennen Sie sich schuldig?“ Es ist die erste Frage, die die Richterin am Mittwoch zwei Ärzten stellen wird. Die Mediziner müssen sich für den Tod Davids im Zuge einer Operation verantworten. Grob fahrlässige Tötung wird dem Kinderchirurgen und dem Anästhesisten vorgeworfen. Auf diesen Tag warteten die Eltern des verstorbenen Buben seit eineinhalb Jahren: „Diese quälende Zeit findet endlich ein Ende.“

Der Schmerz über den Verlust des eigenen Kindes kann selbst die strengste Verurteilung nicht lindern, wissen Mama Edda P. und Papa Thomas G.: „Für uns sind sie ohnehin Mörder.“ Deshalb geht es nicht nur um eine Verurteilung. Der Prozess ist auch eine Art Balsam.

Eineinhalb Jahre zog sich das Ermittlungsverfahren hin, bis Gutachter das bestätigten, was Davids Eltern die ganze Zeit über wussten: Es wurde gepfuscht, wie auch aus der Anklage kristallklar hervorgeht. Deshalb hoffen sie auch auf eine Botschaft der Justiz: „Es muss einfach Konsequenzen geben, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Die Zeiten, in denen gewisse Berufsgruppen über alle Zweifel erhaben waren, sollten ein für alle Mal vorbei sein.“ Deshalb sei es die Gelegenheit, ein „Exempel zu statuieren“, befinden die Eltern.

Eltern sagen als Zeugen aus
Sie werden am Mittwoch voraussichtlich als Zeugen aussagen - und werden mit einem „mulmigen Gefühl“ in den Verhandlungssaal 427 gehen. „Gewissenlos und selbstüberschätzend haben die Ärzte unser Kind in größte Gefahr gebracht, dafür werden sie jetzt ihr Gesicht zeigen müssen.“ Seit dem folgenschweren Bagatell-Eingriff am 16. April, der Davids Tod elf Tage später besiegelt hat, haben die Eltern die zwei Ärzte nicht mehr gesehen.

Für Ärzte geht es um Berufs-Zukunft
Für den Kinderchirurgen und den Anästhesisten geht es nicht nur um das Passierte, sondern auch um die Zukunft: Sie könnten bei einer entsprechenden Bewährungsstrafe die Approbation verlieren. Letztlich entscheidet dies die Ärztekammer im Rahmen von Disziplinarverfahren. Das Ergebnis des Strafverfahrens wird da klarerweise mit einfließen.

Strafprozess weckt Zivilprozess
Ähnliche Situation beim zivilrechtlichen Verfahren: Bekanntlich haben die Eltern über ihren Anwalt Stefan Rieder (Weißer Ring) im Vorjahr Klage eingebracht. Dieses Verfahren ruht bis zur strafrechtlichen Erledigung. Danach könnte es zu außergerichtlichen Vergleichsgesprächen kommen.

Erfahrenste Richterin entscheidet
Den Strafprozess führt Richterin Gabriele Glatz: Da es ein Einzelrichter-Verfahren ist, liegt die Entscheidung über Schuld und Strafe allein bei der erfahrensten Strafrichterin des Landesgerichtes. Der Kinderchirurg wird vom Salzburger Anwalt Helmut Hüttinger verteidigt, der Anästhesist holte sich mit Martin Schuppich einen Wiener Anwalt. Anberaumt ist von 9 bis 17 Uhr.

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