Na, das ging ja in Mopsgeschwindigkeit! Kaum im Kino, ist Bully Herbigs neuester Streich "(T)Raumschiff Surprise" schon zum Download im Netz! Ein findiger Videofilmer hat seine Kamera in einem deutschen Kino aufgebaut und mitgefilmt – und das Ergebnis der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Der Download ist jedoch strafbar.
Zwei Versionen des Films gibt es zum Downloadüber diverse P2P-Tauschbörsen: als eine Datei im MVCD-Formatoder als zwei SVCD-Files. Bild und Ton sollen ganz passabel sein,von DVD-Qualität kann allerdings keine Rede sein. Es seidenn, man erwischt das falsche Video, denn unter dem Titel "(T)RaumschiffSurprise" sind auch DVD-Kopien von "Der letzte Samurai" im Umlauf.
Ungewöhnlich an der Geschichte ist, dass bisherfast nur US-Filme sofort nach dem Kinostart an Online-Tauschbörsenauftauchten.
Kino ausgeforscht Inzwischen wurde ermittelt, in welchem Kino der Filmmitgeschnitten wurde. Mittels der Filmcodierung konnte als Quelledas Kino Universum-FT in Landau identifiziert werden. es wurdenjuristische Schritte wegen Vernachlässigung der Aufsichtsverpflichtungund Sorgfaltspflicht eingeleitet sowie Schadenersatzansprücheangemeldet. Ein Versteigern von illegalen Kopien haben die Behördenin Zusammenarbeit mit einem Online-Auktionshaus unterbunden.
Auch Download strafbar Das Abfilmen im Kino stellt eine strafbare Verletzungdes Urheberrechts dar. "Daher ist das Uploaden von Spielfilmenim Internet strafbar und kann bei Gewerbsmäßigkeitmit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden", weißAndreas Manak vom Verein für Antipiraterie der Film- undVideobranche.
Nach herrschender Meinung der Rechtsexperten istauch das Downloaden strafbar, zumindest dann, wenn - wie im vorliegendenFall von Traumschiff Surprise - "kein Zweifel daran bestehen kann,dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist ", so der Experteweiter. So könnte dies nicht nur für denjenigen, der"(T)Raumschiff Surprise" abgefilmt hat, ein gerichtliches Nachspielhaben.
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