„Deutsche zuständig!“

Causa Ibiza in Hamburg: Das sagen Straches Anwälte

Österreich
02.09.2019 17:04

Die Anwälte von Heinz-Christian Strache versuchen derzeit mit allen Mitteln gegen jene Personen vorzugehen, die an der „Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung“ des Ibiza-Videos „mitwirkend verantwortlich“ seien. Zuletzt hatte man allerdings eine Niederlage einstecken müssen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte nach einer von Strache eingebrachten Strafanzeige das Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen ein: „Kein hinreichender Tatverdacht“, hieß es dort. Nun will man seitens Strache allerdings auch gegen die Einstellung vorgehen.

Straches Juristen-Team reagierte nach knapp einer Woche schließlich auf eine Anfrage von krone.at und erläuterte das weitere Vorgehen wie folgt:

„Unser Mandant hat gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg Beschwerde eingelegt.“ Hauptgrund ist demnach - wie von Strache selbst schon des Öfteren medial kundgetan -, dass die Staatsanwaltschaft niemals das gesamte Filmmaterial des Ibiza-Videos gesichtet habe, „geschweige denn sich überhaupt um dieses bemüht hat“.

Zurückweisung der Anzeige „völlig rechtsirrig“
Weiters wird vorgebracht, dass man seitens der Hamburger Behörden „völlig rechtsirrig“ die sogenannte Wallraff-Entscheidung (Günter Wallraff ist ein deutscher investigativer Journalist und Schriftsteller, Anm.) als relevant erachte, obwohl die „Ersteller“ des Videos „keine Medienschaffenden waren und auch nicht im Auftrag der Medien gehandelt“ hätten.

Ebenfalls „völlig rechtsirrig“ verneine man bei der dortigen Staatsanwaltschaft auch, dass der „Tatort“ in Deutschland liege, obwohl die Verbreitung via „Spiegel“ und „Süddeutscher Zeitung“ ja von Deutschland aus erfolgt sei.

Gegenüber dem „Standard“ hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft bereits Ende August erklärt, dass bezüglich Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen oder auch bezüglich der Anfertigung, Verbreitung oder Veröffentlichung des Videos „keine Straftatbestände“ erkennbar seien.

Ausschnitte aus dem Ibiza-Video:

Experte: Öffentliches Interesse an Ibiza-Video klar gegeben
Ein heimischer Jurist vermutet nun in einer „Ferndiagnose“ für krone.at, dass den deutschen Kollegen die Sachverhaltsdarstellung zu ungenau gewesen sein dürfte. Man habe in Hamburg wohl nicht auf Kosten der deutschen Steuerzahler die Ermittlungsarbeit für den österreichischen Ex-Vizekanzler übernehmen wollen - auch angesichts der fatalen politischen Konsequenzen, die das Video ausgelöst hatte. Ein öffentliches Interesse könne man den Aufnahmen schwer absprechen - und schließlich sei Strache ja nicht nackt gefilmt worden, merkt der Experte gegenüber krone.at an.

Straches Team will sich dennoch nicht so leicht unterkriegen lassen. Ein Jurist betonte gegenüber krone.at, dass in Österreich und München die Ermittlungen sehr wohl weitergeführt würden. Und: „Der Anstoß strafrechtlicher Maßnahmen in Spanien und zivilrechtliche Maßnahmen in Deutschland werden derzeit geprüft.“

 krone.at
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