Ob Kohle, Gas oder Elektro - die „Krone“ verrät Ihnen, was Sie beim Braten auf dem Rost in der Stadt beachten müssen.
Für viele Wiener gehört Grillen zur schönsten Art, im Sommer sein Essen zuzubereiten. Wer auf dem eigenen Balkon oder im Garten Fleisch, Fisch und Gemüse brutzeln möchte, „sollte vorher einen Blick in die Hausordnung oder in den Mietvertrag werfen“, empfiehlt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. „Grundsätzlich ist das Grillen auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten erlaubt“, erklärt die Expertin. Extreme Rauchentwicklung sowie starke Geruchs- und Lärmbelästigungen sind aber untersagt. Zusätzlich sind individuelle Vorschriften möglich. Zudem müssen auch bei den lauschigsten Grillabenden die Ruhezeiten (22 bis 6 Uhr) eingehalten werden.
Regeln gelten auch im Gemeindebau
Dort ist Grillen „natürlich erlaubt, aber nur auf den zur Wohnung gehörenden Freiflächen“, erklärt Sprecher Markus Leitgeb. „Aufgrund der Platzverhältnisse bitte mit Elektrogrill.“ Wer nicht die Möglichkeit hat, zu Hause Steak und Gemüse auf den Rost zu legen, kann auf die vielen Grillplätze und -zonen der Stadt ausweichen, die gratis und ohne Reservierung genutzt werden dürfen. Ein eigener Grill ist mitzunehmen. Ausnahmen sind die Plätze auf der Donauinsel, die schon im Jänner reserviert werden sollten.
In diesen Zonen darf gegrillt werden:
Das muss auf öffentlichen Plätzen und Zonen beachtet werden:
Isabella Kubicek, Kronen Zeitung
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