Probleme bei Eingriff

Spenderherz bei OP verletzt: Patient gestorben

Steiermark
14.03.2019 05:00

Es ist die reine Horrorvorstellung, der ultimative Albtraum: Man verabschiedet sich als Ehefrau von seinem Mann, der im OP-Saal ein neues Herz eingesetzt bekommen soll. Bei der Operation treten Probleme auf, die Gattin bangt um das Leben ihres Mannes. Vier Tage und weitere neun Operationen später ist er dann tot.

Blanka Stelcer ist beim Termin bei ihrer Rechtsanwältin Karin Prutsch der Schmerz anzusehen. Vor nicht einmal drei Jahren verlor sie ihren Mann, mit dem sie 38 Jahre lang verheiratet war, nach einer Operation. Diese fand bei Drago Stelcer, der an einer Herzschwäche litt, am 18. Mai 2016 im LKH Graz statt. „Wir sind am Vorabend mit der Rettung und Blaulicht ins Spital gebracht worden, weil ein Spenderherz verfügbar war. Bis zur Operation hat es dann aber noch zwölf Stunden gedauert“, weiß Blanka.

Bei der komplexen Operation wurden Spenderherz und das Herz des Patienten offenbar gleichzeitig entnommen, wobei es am Spenderherz zu erheblichen Verletzungen kam. „Das Empfängerherz darf laut Gutachter erst dann herausgeschnitten werden und das Freikommando erst dann kommuniziert werden, wenn der Chirurg, der das Spenderorgan entnimmt, das herausgeschnittene Herz inspiziert und für geeignet befunden hat“, sagte Prutsch.

Meldung ging offenbar im Durcheinander unter
Warum die Meldung über die gröbere Verletzung des Herzens nicht sofort in den Operationssaal gelangte, ist unklar. Der Privatgutachter der steirischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes (Rechtsträger des LKH Graz) führte in seinen Erklärungen aus, dass die Meldung im allgemeinen Durcheinander durchaus untergegangen sein könnte. Letztlich musste das beschädigte Spenderherz eingesetzt werden, Stelcer verstarb am 22. Mai 2016 offenbar an den Folgen der Transplantation.

„Ich habe keinen Kontakt mehr zur Familie meines Mannes, sie machen mir Vorwürfe wegen seines Todes. Die Ärzte sollen zur Verantwortung gezogen werden, jeder muss für seine Fehler geradestehen. Das waren keine Komplikationen, das waren Fehler - deswegen musste mein Mann gehen“, lässt die Witwe ihrem Schmerz freien Lauf.

Anwältin ortet grob fahrlässige Tötung
Vor einigen Monaten kam dann Post von der KAGes: In einer Abfertigungserklärung wurden der Witwe 12.000 Euro als Prozesskostenablöse angeboten. Festgehalten wurde darin auch, dass sich die Frau und deren Anwältin zur Verschwiegenheit verpflichten. „Verschwiegenheitserklärungen werden weltweit und damit auch in Österreich in allen Branchen und damit natürlich auch in unserer immer wieder bei Schadensregulierungen vereinbart, damit sichergestellt werden kann, dass der jeweilige Fall zu einem endgültigen Abschluss kommt“, sagt die KAGes dazu. Der Fall landet nun vor Gericht, Prutsch bereitet gerade eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz wegen grob fahrlässiger Tötung vor.

Alexander Petritsch
Alexander Petritsch
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