Krieg der Drohnen

Oberstleutnant bemängelt fehlende Rechtsgrundlage

Elektronik
15.01.2019 08:34

Drohnen sind aus dem militärischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch die Verwendung von teilautonomen und autonomen Systemen in der Kriegsführung wirft auch neue völkerrechtliche und ethische Fragen auf, wie Markus Reisner, Oberstleutnant des Generalstabsdienstes, am Montagabend in der Landesverteidigungsakademie Wien bei der Präsentation seines Buches „Robotic Wars“ aufzeigte.

Konflikte könnten mittels Drohnen weniger verlustreich geführt werden und es komme zu einer Effizienzsteigerung der Mittel, sodass unbemannte Systeme derzeit schon fixer Bestandteil der Operationsführung seien, betonte Reisner. Tatsache sei aber auch, dass solche Systeme im Extremfall im Graubereich verwendet würden. So könne etwa der US-Präsident, die Entscheidung zur gezielten Tötung von Personen treffen, wenn es eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ gebe, dass es die richtige Zielperson gebe. Zu einer gerichtlichen Verurteilung würde so eine Wahrscheinlichkeit aber niemals führen, so Reisner.

Rechtsrahmen fehlt
Es fehle daher ein Rechtsrahmen, obwohl es mittlerweile schon „eine ganze Bandbreite von Systemen von Mikrodrohnen bis zu Global Hawks“ gebe, unterstrich Reisner. Allerdings gebe es auch für bewaffnete Auseinandersetzungen in der Luft keine Regelungen im Völkerrecht, da sich die Staaten bisher nicht darauf einigen konnten, erklärte er. Auch hier würde nur das Völkergewohnheitsrecht angewendet. Einen Rechtsrahmen würden aber gerade die in der technologischen Kriegsführung potenteren Staaten, wie die USA, Russland oder in zunehmendem Maße China, ablehnen.

Prinzipiell müsse man unterscheiden, ob die Systeme menschlich kontrolliert seien, durch den Menschen überwacht werden oder der Mensch nur mehr als Zuschauer agiere, so Reisner. Die USA hätten derzeit 20.000 verschiedene Systeme, aber auch Staaten wie der Iran, Nigeria oder Pakistan setzen mittlerweile Drohnen aus chinesischer Produktion ein. Der Wandel in der Kriegsführung sei damit Fakt.

„Entscheidung über Leben und Tod sollte dem Menschen überlassen bleiben“
Nun gelte es die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren, um dafür zu sorgen, dass derartige Waffensysteme nicht die Normen des Völkerrechts aufweichen. „Die Entscheidung über Leben und Tod sollten dem Menschen überlassen bleiben und nicht einer Maschine“, sagte Reisner. Doch ob dies gelinge werde, sei fraglich. So habe etwa die Entwicklung der Armbrust dazu geführt, dass plötzlich einfache Bauern Ritter töten konnten. Da hätte auch ein Bann des Papstes, der den Einsatz von Armbrüsten außer gegen Heiden verboten hatte, nichts gebracht. Stattdessen wurde die Armbrust immer weiter verfeinert, ausgestorben sind dann schließlich die Ritter.

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