„Intransparent“

Deutsches Gericht verbietet Amazons Bestellknöpfe

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11.01.2019 08:48

Amazon muss seine sogenannten Dash-Buttons in Deutschland vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München verbot dem Online-Händler am Donnerstag, weiterhin Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs über die WLAN-Bestellknöpfe zu verkaufen.

Die WLAN-Knöpfe lassen sich auf Waschmaschine oder Kühlschrank kleben, für die Bestellung genügt dann ein Knopfdruck. Auf den sogenannten Dash-Buttons finden sich lediglich die Markenlogos der jeweiligen Hersteller, aber keine Information zu Preis oder Inhalt. Was der Kunde bestellt, hat er beim Installieren der App entschieden. Allerdings können sich Details und Preise ändern. Amazon kann etwa ein vergleichbares Ersatzprodukt liefern.

„Intransparente Bestellungen“
Den Richtern war dies zu intransparent. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten sie. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, und hatte damit bereits vor dem Landgericht München in erster Instanz recht bekommen. Es habe Beschwerden gegeben, sagte ein Jurist der Klägerseite. Auch fehle der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet.

Der Online-Händler hält seine Bestellknöpfe dagegen für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen. Wie viele von ihnen solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen und welchen Umsatz Amazon damit macht, wollte das Unternehmen nicht mitteilen.

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