Schnitte, Nasenbruch

Freund verprügelt und mit Messer verletzt: Urteil

Wien
29.11.2018 15:00

Seit mehr als drei Jahrzehnten besteht die Bekanntschaft bereits - auch eine blutige Attacke im Rausch mit Fäusten und einem Messer, die für den einen mit schweren Verletzungen, für den anderen auf der Anklagebank endete, konnte das Verhältnis der beiden Männer offenbar nicht allzu sehr trüben. Für den 44-jährigen Angeklagten endete der Prozess am Donnerstag mit einem Schuldspruch: sieben Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Freiheitsentziehung und gefährlicher Drohung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Just am Valentinstag 2018 hatten die beiden Männer, seit mehr als 30 Jahren befreundet, in der Wohnung des Angeklagten in Wien-Brigittenau dem Alkohol zugesprochen und waren miteinander in Streit geraten. Dabei soll es um Eifersüchteleien rund um die Ex-Freundin des 44-Jährigen gegangen sein.

Verletzten in Zimmer eingesperrt
Die Auseinandersetzung eskalierte völlig, plötzlich schlug Letztgenannte seinem Bekannten mit den Fäusten ins Gesicht, so der 53-Jährige, der als Zeuge aussagte. Danach habe der Angreifer noch ein Küchenmesser geholt, sei damit auf ihn losgegangen und habe ihm Schnittwunden am Unterarm zugefügt. Schwer verletzt habe er am Fußboden des Wohnzimmers die Nacht verbracht - der Angeklagte habe das Zimmer versperrt. Erst am nächsten Morgen habe er die Wohnung verlassen können.

„Ich hätt gern, dass er keine Strafe kriegt. Sondern eine Behandlung. Sobald er einen Tropfen Alkohol trinkt, wird er unberechenbar. Ich will, dass das weggeht. Er hat eine richtige Psychose“, sagte der Zeuge aus, betonte jedoch ausdrücklich, weiterhin mit dem Angeklagten befreundet zu sein, der ihm neben zahlreichen Schnittwunden einen mehrfach verschobenen Nasenbeinbruch zugefügt hatte.

18 Vorstrafen
Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe und sprach bezüglich der Schilderungen des 53-Jährigen von „reiner Erfindung“, wie er erklärte. Jedoch räumte er ein: „Es kann passieren, dass ich aggressiv werde.“ Untermauert wird das durch die lange Liste an Vergehen, die im Strafregister des 44-Jährigen aufscheinen. „18 Vorstrafen, davon sind zwölf einschlägig“, meinte die Richterin. „Hm“, machte der Angeklagte. „Wieso?“, hakte die Richterin nach. „Drogensüchtig“, entgegnete der Angeklagte. Seit 1989 nehme er „alles, quer durch die Bank“. Aggressiv mache ihn das in Verbindung mit Alkohol, dem er auch nicht abgeneigt sei, aber nicht unbedingt: „Ich schlaf meistens drauf ein.“

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