Ermittler sind erschüttert: Binnen zwei Jahren ging ihnen ein Pädagoge zum wiederholten Mal ins Netz - trotzdem befindet sich der krankhaft veranlagte Niederösterreicher weiter auf freiem Fuß. Obwohl Wiederholungstäter, verhängte die heimische Justiz auch im zweiten Prozess nur eine Haftstrafe auf Bewährung. Zudem darf der Erzieher weiter seinen Job ausüben …
„Ich tue alles dafür, um meine Triebe zu bekämpfen“ - der Niederösterreicher weiß, dass er eine Gefahr darstellt. Der heimischen Justiz ist das aber offenbar nicht klar: Bereits 2015 flog der ausgebildete Freizeitpädagoge (er arbeitete in All-inclusive-Clubs und Hotels als Kinderanimateur, Skilehrer sowie als Nachmittagsbetreuer in einer Volksschule) im Zuge der Europol-Operation „Rhodes“ auf.
Berge an kinderpornografischem Material wurden auf seinem PC sichergestellt. Das Urteil damals: sechs Monate bedingte Haft, drei Jahre Bewährung. Doch es dauerte nur eineinhalb Jahre, bis Europol erneut die österreichischen Kollegen informierte. Wieder führten europaweite Ermittlungen im Darknet zu dem - noch auf Bewährung befindlichen - Niederösterreicher.
Tausende widerliche Sex-Dateien sichergestellt
Neuerlich stellten Beamte bei ihm 3700 pornografische Bilder und 1000 Videos über Missbrauch von Kleinkindern bis zu Jugendlichen sicher. Der Mann soll die widerlichen Sex-Dateien heruntergeladen und mit Gleichgesinnten getauscht haben.
Wochen nach der Razzia hätte der Niederösterreicher in Tirol einer Jugendgruppe das Skifahren beibringen sollen. Das jüngst verhängte Urteil: 15 Monate Haft, aber neuerlich auf Bewährung. Der triebhafte Täter wandelt also weiter auf freiem Fuß. Berufsverbot wurde von der Justiz keines verhängt.
Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung
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