"Hier geht's um Geld"

Höhere Verkehrs-Strafen sorgen für Unmut in Salzburg

Salzburg
08.01.2010 19:43
Wer in einer Tempo-30-Zone nur vier km/h zu schnell ist, blecht 20 Euro. Übersieht ein Führerschein-Neuling die „30er“-Tafel und ist - im Stadtgebiet nicht unüblich – mit 51 km/h unterwegs, muss er gleich zur Nachschulung: Seit 1. Jänner gelten im Land Salzburg verschärfte Verkehrsstrafen.

Selbst Polizei und Bezirksbehörden sagen: „In der Praxis nicht exekutierbar. Und mit mehr Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun.“ Deutlich verschärft wurden über Auftrag des Bundes im Land Salzburg per 1. Jänner die Verkehrsstrafen. Wer mittels Laserpistole oder Radar die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung um vier km/h überschreitet, wird schon zur Kassa gebeten: 20 Euro!

„Rast“ man noch mehr – etwa mit Tempo 44 durch eine „30er“-Zone – werden, so wie bei jedem Tempo-Plus zwischen 10 und 20 km/h gleich 30 Euro fällig! Probe-Führerscheinbesitzer, die eine Überschreitung um mehr als 20 km/h auf den Asphalt hinlegen, werden angezeigt und müssen zur Nachschulung (Ansonst: 35 Euro Organmandat).

"Hier geht's um mehr Geld"
Selbst Polizisten schütteln ob der drakonischen Regelung den Kopf:  „In der Praxis nicht exekutierbar, da müsste man wohl jeden Autolenker aufhalten und bestrafen.“ Dass der Gesetzgeber bereits innerhalb der bisher inoffiziell geltenden Toleranzschwelle (plus zehn km/h) eine Bestrafung einfordert, gleiche eher einer Verzweiflungsaktion: „Hier geht’s ganz eindeutig um mehr Geld, nicht um eine höhere Verkehrssicherheit“, sagen auch langgediente Polizisten.

Denn schon bisher ersticken die Bezirkshauptmannschaften in einer Anzeigenflut: 130.000 davon gab es 2009 im Flachgau, um 30.000 Anzeigen mehr als im Jahr zuvor. „Mit Pipifax-Delikten wird sich meine Behörde nicht herumschlagen“, schäumt Flachgaus BH-Chef Reinhold Mayer: „Bei derartigen Minimal-Delikten stünde der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Straferlös.“

Daher haben sich Salzburgs Bezirkshauptleute geeinigt:  Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 10 km/h werden weiterhin als „geringfügig“ eingestuft, ein Verfahren nicht eröffnet. Ob das auch Salzburgs Magistrat so hält, ist noch unklar.

von Wolfgang Weber, "Salzburg Krone"
Symbolbild

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