Haare am Gang

Münchner Gerichtsurteil: Mieter muss Hund abgeben

Tierecke
27.08.2018 09:16

Ein Münchner Mieter darf seinen Labrador nicht länger in seiner Wohnung halten, weil sich Mitbewohner von dem Tier gestört fühlen. Das hat jetzt das Münchner Amtsgericht entschieden. Andernfalls drohen dem 38-jährigen Herrl bis zu 250.000 Euro Strafe. 

Der Vermieter hatte sich beschwert, dass sowohl in der Gemeinschaftswaschmaschine als auch im Treppenhaus Hundehaare gefunden wurden. Der Hundebesitzer war nach Angaben des Gerichts zunächst vom Vermieter schriftlich aufgefordert worden, das Tier zu entfernen. Dem kam der 38-Jährige nicht nach - der Streit landete vor Gericht. Der Hundebesitzer entgegnete, der Hund sei weder störend noch laut. Das hatten Nachbarn im Prozess schriftlich bestätigt. Dennoch entschied das Gericht, dass der Hund weg muss: Der Besitzer des Labradors habe keine Zustimmung zur Haltung des Hundes eingeholt, obwohl das im Mietvertrag verlangt wird. Er will das Urteil anfechten.

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