Hühnerhaltung im eigenen Garten liegt immer mehr im Trend. Doch die Nachbarn freut dieser Umstand nicht immer, Streitereien sind vorprogrammiert. Ein Präzedenzfall in Oberösterreich dürfte nun auch für andere Verfahren richtungsweisend sein. Haltung und Stallbau sind mit einem „Wohngebiet“ unvereinbar.
Im Streit um einen Hühnerstall in einer oberösterreichischen Gemeinde hat der Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Diese ist nicht nur für die Halter von Nutztieren im Wohngebiet, sondern auch für betroffene Gemeinden bei Nachbarschaftsstreitigkeiten von Interesse. Die Aussage dieser Entscheidung: Ob bestimmte Tiere auf einem Grundstück in einem Wohngebiet gehalten werden dürfen oder nicht, hängt davon ab, ob solche Tiere „typischerweise“ in einem Haushalt in dieser Widmungskategorie gehalten werden.
In dem verhandelten Fall wurde der Hühnerhalterin von der zuständigen Baubehörde aufgetragen, den auf ihrer Liegenschaft errichteten Hühnerstall zu beseitigen und die Haltung des Federviehs unverzüglich einzustellen. Ebenfalls umstritten sind gackernde Hühner sowie krähende Hähne. Hier drohen privaten Besitzern sogar 1000 Euro Geldstrafe oder zwei Wochen Freiheitsentzug.
Josef Poyer, Kronen Zeitung
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