Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte der Polizei viel Arbeit bescheren. Ein Autofahrer hatte sich bei einer Alko-Kontrolle geweigert, ins Teströhrchen zu blasen - wegen seiner Lunge. Der Oberösterreicher wurde gestraft, klagte - und das Höchstgericht gab ihm recht.
Die Alko-Kontrolle hatte sich im Herbst im oberösterreichischen Bezirk Braunau abgespielt. Einem Polizisten war bei der Führerschein- und Fahrzeugkontrolle der schwankende Gang des Autofahrers aufgefallen. Bei der Durchführung des Alko-Tests sagte der Lenker, dass er an der Lunge erkrankt sei.
Polizisten fühlten sich veräppelt
Tatsächlich blies er in das Vortestgerät immer nur ganz kurz, nämlich ein bis zwei Sekunden lang, hinein. Zweimal soll er sogar angezogen statt hineingeblasen haben. Beim folgenden Alkomat-Test blies der Innviertler zwar hinein, aber das Blasvolumen war für ein Testergebnis zu gering. Die Polizisten fühlten sich veräppelt.
Die Bezirkshauptmannschaft Braunau verhängte 1600 Euro Strafe. Der Innviertler klagte, blitzte zunächst beim Verwaltungsgericht Oberösterreich ab, weil auch ein Lungenfacharzt sagte, dass der Lenker bloß nicht blasen wollte.
Höchstgericht gab Lenker recht
Beim Verwaltungsgerichtshof war die außerordentliche Revision hingegen erfolgreich: Der Hinweis auf eine Lungenerkrankung genügt, um einen Atemluft-Test auszuschließen. Die Polizisten hätten den Verdächtigen zu einer Blutuntersuchung veranlassen müssen.
Christoph Gantner, Kronen Zeitung
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