Keine Beweise

Flüchtling als IS-Helfer: Freispruch in Salzburg

Salzburg
14.05.2018 14:20

Ein Marokkaner hat sich am Montag in Salzburg wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor Gericht verantworten müssen. Da ein Belastungszeuge seine Aussagen revidierte und es sonst keine Beweise gab, erging ein Freispruch im Zweifel. Der Asylwerber wurde allerdings wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen: neun Monate unbedingte Haft, nicht rechtskräftig.

Mangels belastender Beweise wurde der 30-jährige Marokkaner bei dem Prozess in Salzburg vom Vorwurf einer Mitgliedschaft zum IS bzw. zu einer kriminellen Organisation freigesprochen. Der Asylwerber hatte seine Unschuld beteuert. Schließlich wurde er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt.

„Keine objektiven Beweise“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung zum Urteil abgegeben“, sagte ein Sprecher des Landesgerichts. Im Verfahren seien keine objektiven Beweisergebnisse für eine Mitgliedschaft beim IS und ein Anwerben von Mitgliedern zu einer Terrorvereinigung hervorgegangen.

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