Täter auf der Flucht
Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Am Donnerstag gab es nur noch einen Kritikpunkt: Ein Regierungserlass müsse in einen Gesetzesartikel umgewandelt werden, hieß es.
Die Opposition sieht in der Sperre des Internetzugangs allerdings nach wie vor einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Sie kritisierte außerdem die geplanten Justizverfahren, die, um möglichst schnell abgehandelt werden zu können, keine Anhörung der Beschuldigten vorgesehen.









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