Psychische Störung

Mutter mit Flinte getötet: Einweisung droht

Salzburg
04.03.2018 11:00

Jener Bauer aus dem Salzburger Bischofshofen, der zu Allerheiligen seine Mutter mit einer doppelläufigen Schrotflinte erschoss, ist psychisch krank und nicht zurechnungsfähig. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft. Der Landwirt weilt bereits in der „Geschlossenen“ der Christian-Doppler-Klinik. Dort könnte er auch für eine längere Zeit bleiben.

Dass Hannes W. mit seiner Psyche fast sein ganzes Leben zu kämpfen hatte, war in seinem näheren Umfeld bekannt. Mit 23 sah er zu, wie sein Vater bei einem tragischen Unfall starb. Damals übernahm er das Hintermoosgut, lebte mit seiner Mutter Theresa zurückgezogen im Bischofshofener Ortsteil Kreuzberg. Bis zum 1. November 2017, als er sie an jenem Abend im Wahn erschoss: Sie sei vor zehn Jahren durch eine andere Frau ausgetauscht worden, hat er Beamten bei seinem Geständnis erzählt. Er wollte sie erlösen …

Schwester alarmierte die Polizei
Das Projektil der Flinte drang durch den Rücken in den Körper des Opfers: Theresa W. verblutete innerlich, stellte die Gerichtsmedizin fest. Den leblosen Körper hatte der Landwirt in eine Jauchegrube geworfen. Am 2. November meldete seine Schwester die Mutter als vermisst. Einsatzkräfte durchkämmten den Hof, fanden die Tote aber erst, als W. die Tat zugab - die Festnahme folgte.

Von der U-Haft in die Klinik
Bis zum 11. Jänner befand sich der Landwirt in der Justizanstalt in U-Haft. Aufgrund des Gutachtens des Wiener Neuro-Psychiaters Wolfgang Soukop wurde er zur „vorläufigen Anhaltung“ in die Christian-Dopper-Klinik verlegt - seither sitzt er dort. Laut dem Gutachter stand W. unter dem Einfluss einer seelischen und geistigen Abartigkeit, daher ist er nicht zurechnungsfähig

Barbara Fischer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte: „Laut dem Sachverständigen ist er aufgrund einer psychischen Störung zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Voraussetzungen für eine Einweisung sind gegeben.“ Außerdem stufte ihn der Gutachter als gefährlich ein. In den nächsten Tagen bzw. Wochen dürfte die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag einbringen. Danach ist das Landesgericht am Zug - ein Prozess dürfte in den nächsten Monaten stattfinden.

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